Einkommensteuer - 25. Januar 2024

BFH: Verzicht des Gesellschafters auf unter Nennwert erworbene Genussrechtsforderung

BFH, Urteil IV R 28/20 vom 16.11.2023

Leitsatz

  1. Erwirbt der Gesellschafter eine Genussrechtsforderung gegen die Personengesellschaft unter Nennwert und verzichtet er im Anschluss auf den die Anschaffungskosten übersteigenden Teil der Forderung, entsteht im Gesamthandsbereich ein „Wegfallgewinn“, der aus der Minderung der Verbindlichkeit resultiert.
  2. Die Grundsätze der korrespondierenden Bilanzierung stehen dem nicht entgegen. Der Ertrag kann auch nicht durch die Bildung eines steuerlichen Ausgleichspostens neutralisiert werden.

Quelle: Bundesfinanzhof