Einkommensteuer - 14. Dezember 2023

BFH: Überentnahmen in einer doppelstöckigen Personengesellschaftsstruktur

BFH, Urteil IV R 8/21 vom 27.09.2023

Leitsatz

  1. Die betriebsbezogene Betrachtung im Rahmen des § 4 Abs. 4a des Einkommensteuergesetzes (EStG) gilt auch bei mehrstöckigen Personengesellschaftsstrukturen.
  2. Die Übertragung eines Gewinns nach § 6b EStG auf einen anderen Rechtsträger führt mangels einlagefähigen Wirtschaftsguts für Zwecke des § 4 Abs. 4a EStG nicht zu einer ‑ überentnahmemindernden ‑ Einlage beim übertragenden Rechtsträger.

Quelle: Bundesfinanzhof