BFH, Beschluss VI R 33/20 vom 15.06.2023
Leitsatz
Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Beschluss VI R 33/20 vom 15.06.2023
Einkommensteuerpflichtige Ersatzleistungen führen nicht zu einer Kürzung der nach § 33 EStG abzugsfähigen Aufwendungen.
Quelle: Bundesfinanzhof
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