BFH, Urteil VI R 44/20 vom 15.12.2022
Leitsatz
Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen ‑ hier: Treibstoffkosten ‑ schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.
Quelle: Bundesfinanzhof