Einkommensteuer - 23. Februar 2023

BFH: Erste Tätigkeitsstätte bei Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten

BFH, Urteil VI R 48/20 vom 26.10.2022

Leitsatz

Die Ableistung von Arbeitsbereitschafts- und Bereitschaftsruhezeiten in einer Einrichtung des Arbeitgebers ist eine Tätigkeit i. S. des § 9 Abs. 4 EStG.

Quelle: Bundesfinanzhof