Gesetzgebung - 15. Dezember 2023

Wettbewerbsrecht: BRAK nimmt Stellung zu Eckpunkten des Bundeswirtschaftsministeriums

BRAK, Mitteilung vom 14.12.2023

Mit einer öffentlichen Konsultation bereitet das Bundeswirtschaftsministerium die weitere Umsetzung seiner wettbewerbspolitischen Agenda vor. Die BRAK hat sich in einer Stellungnahme unter anderem zu angedachten Änderungen bei Fusionskontrolle, Verbraucherrecht und Kartellschadensersatz geäußert.

Anfang November ist die 11. GWB-Novelle in Kraft getreten, mit der das Bundeskartellamt die Möglichkeit erhalten hat, auf Basis einer Sektoruntersuchung bei Wettbewerbsstörungen in Märkte einzugreifen. Das Gesetz ist Teil der wettbewerbspolitischen Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), in der zehn Eckpunkte für seine sozial-ökologische Wirtschaftspolitik bis 2025 festgehalten sind. Zur weiteren Umsetzung dieser Agenda, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Energiekrise und Inflation, hat das BMWK eine öffentliche Konsultation durchgeführt, mit dem Ziel, die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb zu verbessern.

An der Konsultation hat sich die BRAK mit einer Stellungnahme ihres Ausschusses Kartellrecht beteiligt. Darin äußert sie sich zu den aufgeworfenen wettbewerbspolitischen Fragen und unterbreitet aus Sicht der anwaltlichen Praxis Vorschläge zur Anpassung des deutschen Kartellrechts eingebracht. Diese betreffen insbesondere die wettbewerbspolitische Agenda des BMWK im Allgemeinen, eine etwaige Reform des Instruments der Fusionskontrolle und des Ministererlaubnisverfahrens, den möglichen Beitrag der Wettbewerbspolitik zum Erreichen der übergesetzlichen Nachhaltigkeitsziele, den Änderungsbedarf des wirtschaftlichen Verbraucherrechts sowie die Überarbeitung der Verfahrensregeln zur Durchsetzung von Kartellschadensersatz.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 25/2023