Gesellschaftsregister - 19. Oktober 2023

Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll geändert werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2023

Mit einem Gesetzentwurf (20/8866) zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dieses an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 1. Januar 2024 gültige Gesellschaftsregister anpassen.

„Ab dem 1. Januar 2024 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten sein“, heißt es in dem Entwurf. Eine davon unabhängige, spätere Datenübermittlung sei dann nicht ohne Mehraufwand möglich, weshalb das Gesellschaftsregister im Unternehmensbasisdatenregistergesetz ergänzt werden müsse. Der Gesetzentwurf soll am 19.10.2023 ohne Aussprache im Plenum an den federführenden Wirtschaftsausschuss überwiesen werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 778/2023