Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.03.2021
Einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht hat die Bundesregierung vorgelegt (19/27873). Damit soll das deutsche Recht an die europäischen Entwicklungen angepasst werden. Verwiesen wird auf die EU-Richtlinie 2019/2161, die auf eine effektivere Sanktionierung grenzüberschreitender Verstöße gegen Verbraucherschutz-Vorschriften, den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu angemessenen und wirksamen Rechtsbehelfen sowie die Verbesserung der Transparenz im Online-Handel abziele. Zudem ermögliche die Richtlinie den EU-Mitgliedstaaten, Regelungen zur Bekämpfung missbräuchlicher Praktiken im Zusammenhang mit Verkaufsfahrten einzuführen. Unabhängig von diesen europäischen Entwicklungen hätten eine Reihe divergierender Entscheidungen deutscher Gerichte aus der jüngeren Vergangenheit gezeigt, so der Entwurf, dass im Hinblick auf das Influencer-Marketing gesetzgeberischer Klarstellungsbedarf dazu bestehe, in welchen Fällen Inhalte im Internet einem kennzeichnungspflichtigen kommerziellen Zweck dienen.
Der Bundestag berät am 26.03.2021 in erster Lesung über den Gesetzentwurf, der anschließend zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen werden soll.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 391/2021