Corona-Krise - 30. April 2020

Sicherstellung von Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Corona-Pandemie

BRAK-Stellungnahme
BRAK, Mitteilung vom 29.04.2020

Um den Abschluss von Planungsverfahren auch während der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen sicherzustellen, hat das Bundesinnenministerium (BMI) den Entwurf für ein Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs-und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie vorgelegt. Kernziel ist es, die Öffentlichkeitsbeteiligung, die für Planfeststellungsverfahren etwa in den Bereichen Energie, Straßenbau, Netzausbau und Telekommunikation und in weiteren infrastrukturrelevanten Gebieten vorgesehen ist, zu digitalisieren, damit sie trotz der pandemiebedingten Beschränkungen abgeschlossen werden können. Innerhalb sehr kurzer Frist hat die BRAK durch ein Schreiben von BRAK-Schatzmeister Michael Then zu dem Entwurf Stellung genommen. Darin erkennt sie das Bedürfnis für eine gesetzliche Regelung an und begrüßt den Gesetzentwurf im Grundsatz. Im Detail sieht sie jedoch Änderungsbedarf.

Zu der geplanten Umstellung auf eine reine Online-Bekanntmachung der Vorhaben äußert die BRAK Bedenken. Nicht mit dem Internet vertraute Bevölkerungsschichten dürften nicht abgehängt, ihre Beteiligungsrechte nicht beschnitten werden. Gleichwohl sei die Modernisierung des Verfahrens auch unabhängig von der Corona-Pandemie sinnvoll. Daher sei parallel auch eine analoge Bekanntmachung geboten, zu der die BRAK entsprechende Schutzmaßnahmen in den auslegenden Behörden sowie detaillierte Verfahrensregelungen vorschlägt. Zudem solle die Möglichkeit gewährt werden, auch zur Niederschrift der Behörde Einwendungen zu erheben. Auch hierzu gibt die BRAK Anregungen zum Verfahren.

Das Gesetzesvorhaben sollte aus Sicht der BRAK auch genutzt werden, um schnellstmöglich und regulär eine elektronische Akteneinsicht zu etablieren. Das Akteneinsichtsrecht dürfe – jedenfalls ohne gesetzliche Grundlage – nicht unter Verweis auf die Pandemie verweigert werden; gerade dies praktizierten aber nach den Erkenntnissen der BRAK derzeit einige Behörden.

Die BRAK hatte gegenüber Regierung und Ministerien wiederholt angeboten, zu eilbedürftigen Gesetzesvorhaben infolge der Corona-Pandemie auch sehr kurzfristig Stellungnahmen abzugeben. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 29.04.2020 beschlossen; er wird zeitnah von den Regierungsfraktionen in den Bundestag eingebracht.