Wirtschaftsministerium Sachsen, Mitteilung vom 27.04.2020
Seit 27.04.2020 können von der Corona-Krise betroffene Ausbildungsbetriebe in Sachsen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Die entsprechenden Unterlagen stehen auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen (LDS) zur Verfügung. Die Betriebe erhalten einen einmaligen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für 6 Wochen (1,5 Monate). Eine entsprechende Förderrichtlinie des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat das sächsische Kabinett am 21. April 2020 verabschiedet. Es werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Corona-Krise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter haben.
Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Dulig: »Der Fachkräftenachwuchs ist unsere wirtschaftliche Zukunft, wir brauchen gut ausgebildete Menschen. Der Zuschuss wird vielen Unternehmen helfen, die Ausbildungsplätze in der aktuellen Krise zu sichern und Ausbildungsabbrüche zu verhindern. Unsere Botschaft ist klar: Ihr seid uns wichtig! Schließlich sind die Firmen weiterhin auf den Fachkräftenachwuchs angewiesen – vor allem dann, wenn die Wirtschaft wieder Fahrt aufnimmt.«
Zusätzlich zum ausgefüllten Antragsformular hat die für die Ausbildung zuständige Stelle wie beispielsweise Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer oder Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie) das jeweilige Ausbildungsverhältnis, für das die Förderung beantragt wird, zu bestätigen.
Fragen zum Programm können an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LDS unter dem Postfach ausbildungszuschuss@lds.sachsen.de gestellt werden.
Allen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) wird das Formular ebenfalls zur Verfügung gestellt, sodass es für alle Antragsteller leicht zugänglich ist.