Erneuerbare Energien - 1. August 2023

Rahmen für die Kraftwerksstrategie steht – Fortschritte in Gesprächen mit EU-Kommission zu Wasserstoffkraftwerken erzielt

BMWK, Pressemitteilung vom 01.08.2023

Konsultationsphase und förmliches Beihilfeverfahren folgen als nächste Verfahrensschritte

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Europäische Kommission haben in sehr intensiven und konstruktiven Gesprächen wichtige Fortschritte bei drei neuen Maßnahmen für Wasserstoffkraftwerke erzielt. Dies bildet auch den Rahmen für die nationale Kraftwerksstrategie des BMWK. Die mit der Europäischen Kommission erzielten Fortschritte sind ein erster wichtiger Schritt, auch wenn dies nicht bedeutet, dass die beabsichtigten Maßnahmen bereits von der Europäischen Kommission beihilferechtlich genehmigt wurden. Das gemeinsame Verständnis für das weitere Vorgehen umfasst zentrale Komponenten und Rahmenbedingungen für die zukünftigen Maßnahmen. Damit sind gewissermaßen die Leitplanken abgesteckt, innerhalb derer sich die staatlichen Förderprogramme bewegen müssen, um dem europäischen Beihilfe- und Energierecht zu entsprechen. Als nächster Schritt schließt sich eine Konsultationsphase an, die Ende des Sommers beginnen wird. Während der Konsultationsphase wird dann auch das Beihilfeverfahren bei der Europäischen Kommission fortgesetzt.

Die Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses war wichtig, um die Konsultation möglichst effizient vorzubereiten und erste Fragen zur formalen Bewertung der staatlichen Beihilfe frühzeitig zu klären. In der nach der Sommerpause beginnenden Konsultationsphase wird es dann vor allem darum gehen, den betroffenen Akteuren, d. h. den betroffenen Verbänden sowie den Herstellern und Betreibern von Kraftwerken, Infrastrukturen und Elektrolyseuren die Möglichkeit zu geben, sich zu den Auswirkungen auf den Wettbewerb und zur Erforderlichkeit, Beihilfefähigkeit und Angemessenheit der Maßnahmen zu äußern.

Bundesminister Robert Habeck: „In intensiven und sehr konstruktiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission haben wir wichtige Fortschritte bei den Rahmenbedingungen für zukünftige Wasserstoffkraftwerke erzielt und damit die nun folgende Konsultationsphase gut und effizient vorbereitet. Die Dekarbonisierung des Stromsektors ist ein wichtiger und zentraler Aspekt für alle anderen Branchen. Gemeinsam haben wir in Europa und in Deutschland im vergangenen Jahr die Weichen für den Ausbau Erneuerbarer Energien gestellt. Jetzt geht es darum, die Umstellung unseres Kraftwerksparks auf Wasserstoff einzuleiten und damit die Weichen für die Erreichung der Klimaneutralität des gesamten Stromsektors zu stellen. Ein klimaneutraler Stromsektor ist die entscheidende Säule für die Dekarbonisierung aller anderen Sektoren, denn diese werden in Zukunft mehr Strom verbrauchen als heute. Die Hauptpfeiler zur Dekarbonisierung sind erneuerbare Energien, Flexibilität im System und Speicherung, aber für einige Stunden des Jahres auch steuerbare Kraftwerke. Die Umstellung und Dekarbonisierung des fossilen Kraftwerksparks ist daher der nächste wichtige Schritt. Und es ist deshalb umso wichtiger, dass wir den Rahmen für Wasserstoffkraftwerke mit der Europäischen Kommission abgesteckt haben.“

„Konkret wollen wir 8,8 Gigawatt an neuen Kraftwerken ausschreiben, die von Beginn an mit Wasserstoff betrieben werden. Und wir wollen bis 2035 bis zu 15 Gigawatt an Wasserstoffkraftwerken ausschreiben, die vorübergehend mit Erdgas betrieben werden können bis sie an das Wasserstoffnetz angeschlossen sind, maximal jedoch bis 2035. Von diesen 15 Gigawatt wollen wir in einem ersten Schritt 10 GW bis 2026 ausschreiben und dann eine Evaluierung vornehmen, bevor die verbleibenden 5 GW ausgeschrieben werden können. Und natürlich führen wir im nächsten Schritt eine Konsultation durch“, so der Minister weiter.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz