EU-Recht - 22. Februar 2024

MiFIR und MiFID II: Rat nimmt neue Vorschriften zur Stärkung der Transparenz von Marktdaten an

Rat der EU, Pressemitteilung vom 20.02.2024

Der Rat der EU hat Änderungen der EU-Vorschriften für den Wertpapierhandel angenommen, mit denen Anleger Zugang zu den für Investitionen in Finanzinstrumente erforderlichen Marktdaten erhalten, die globale Wettbewerbsfähigkeit der Kapitalmärkte der EU erhöht und für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt wird.

Die Änderungen betreffen die Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR) und die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID). Beide zusammen regeln Wertpapierdienstleistungen und Finanzmarkttätigkeiten in der EU. Mit den neuen Vorschriften soll die Stellung der Anleger gestärkt werden – insbesondere, indem konsolidierte Marktdaten auf EU-Ebene leichter zugänglich gemacht werden.

Konsolidierte Marktdaten

Derzeit sind Handelsdaten über mehrere Plattformen wie etwa Börsen und Investmentbanken verstreut, was Anlegern den Zugang zu präzisen und aktuellen Informationen erschwert, die sie für ihre Entscheidungsfindung benötigen.

Mit den am 20.02.2024 angenommenen Vorschriften werden auf EU-Ebene „konsolidierte Datenticker“ bzw. zentrale Datenströme für verschiedene Arten von Vermögenswerten eingeführt und damit die Marktdaten von Plattformen zusammengeführt, auf denen Finanzinstrumente in der EU gehandelt werden. Mit den „konsolidierten Datentickern“ sollen die Informationen so echtzeitnah wie möglich veröffentlicht werden.

Dadurch werden Anleger künftig Zugang zu aktuellen Informationen über Transaktionen in der gesamten EU haben. Dies wird sowohl professionellen Anlegern als auch Kleinanlegern den Zugang zu Schlüsselinformationen erleichtern, etwa dem Kurs von Instrumenten oder dem Volumen und Zeitpunkt von Transaktionen.

Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen

In den neuen Vorschriften ist ein allgemeines Verbot von „Rückvergütungen für die Weiterleitung von Wertpapieraufträgen“ (payment for order flow, PFOF) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Praxis, bei der Broker Kundenaufträge an bestimmte Handelsplattformen weiterleiten und dafür Zahlungen erhalten. Mitgliedstaaten, in denen es solche Rückvergütungen (PFOF) schon gab, können Wertpapierfirmen, die ihrer Rechtshoheit unterstehen, von dem Verbot ausnehmen, sofern die PFOF nur der Kundschaft in dem betreffenden Mitgliedstaat angeboten werden. Die Praxis muss jedoch bis zum 30. Juni 2026 schrittweise abgeschafft werden.

Warenderivate

Außerdem werden neue Vorschriften für Warenderivate eingeführt.

Nächste Schritte

Dies ist der letzte Schritt des Annahmeverfahrens. Die beiden Texte werden nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Während die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gilt, haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, die für die Umsetzung der Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften einzuführen.

Quelle: Rat der EU