EU-Recht - 3. Februar 2021

Konsultation zum Insolvenzrecht

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 02.02.2021

Die EU-Kommission hat eine bis zum 26.03.2021 andauernde Konsultation zum Insolvenzrecht eingeleitet. Sie bittet insbesondere um Feedback von allen Beteiligten, die von einem Insolvenzverfahren betroffen sein können, z. B. Schuldner, Insolvenzverwalter oder Angehörige der Rechtsberufe.

Laut EU-Kommission bestehen nach wie vor erhebliche Unterschiede in den Insolvenzrahmen der EU-Mitgliedstaaten. Dies führt zu einer Behinderung des freien Kapitalverkehrs, insb. im Hinblick auf unterschiedliche Fristen und die unterschiedliche Dauer der Verfahren sowie der insgesamt uneinheitlichen Verfahrenseffizienz. Die Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU) 2019/1023 legt Mindeststandards für präventive Restrukturierungsverfahren und Verfahren, die zu einer Entschuldung überschuldeter Unternehmer führen, fest. Jedoch wurden weder grundlegende Aspekte des Insolvenzrechts noch die der formellen Insolvenzverfahren harmonisiert, wie z. B. eine gemeinsame Definition des Begriffs der Zahlungsunfähigkeit, Voraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, die Rangfolge der Forderungen, Anfechtungsklagen, die Identifizierung und Nachverfolgung der zur Insolvenzmasse gehörenden Vermögenswerte etc. Die Initiative zielt daher darauf ab, diese Richtlinie um diese Aspekte zu ergänzen.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel