Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.05.2020
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 13. Mai 2020 grünes Licht für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes gegeben. Er nahm mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD und bei Enthaltung der übrigen Fraktionen den Gesetzentwurf (19/18966) der Koalitionsfraktionen für ein Sozialschutz-Paket-II in geänderter Fassung an.
Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die Kurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem vierten Monat des Bezugs auf 70 Prozent (77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem siebten Monat des Bezuges auf 80 Prozent (87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht. Diese Regelung gilt bis Ende 2020. Außerdem werden für Beschäftigte in Kurzarbeit ab dem 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 die Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
Ferner soll das Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert werden, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai 2020 und dem 31. Dezember 2020 enden würde.
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