Sozialversicherungsrecht - 24. August 2023

Gesundheitsministerium prüft Regeln für Selbstständige in GKV

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.08.2023

Die geltenden Regeln der Beitragsfestsetzung von freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Versicherten prüft derzeit das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/7978) auf eine Kleine Anfrage (20/7820) der Fraktion Die Linke. Diese hatte unter anderem nach der Auslegung von §240 Absatz 4a SGB V gefragt, der Bescheiden von Krankenkassen über die Beitragshöhe endgültige Wirkung zumisst, selbst wenn diese im Nachgang ein niedrigeres Einkommen nachweisen.

Laut Bundesregierung gab es zum Stichtag 31. März 2023 317.495 Personen, die keine Angaben zu ihren beitragspflichtigen Einnahmen gemacht haben und dadurch den Höchstbeitrag zahlen mussten. Angaben, wie viele Personen davon ein Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatten und damit eigentlich niedrigere Beiträge hätten zahlen müssen, konnte die Bundesregierung nicht machen. Insgesamt habe es zum Stichtag 30. Juni 2023 1,5 Millionen hauptberuflich selbstständige freiwillig Versicherte in der GKV gegeben, schreibt die Bundesregierung unter Verweis auf die amtliche Monatsstatistik der GKV. In der Privaten Krankenversicherung seien es nach Auskunft dessen Verbandes 500.000 gewesen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 599/2023