Verhältnismäßigkeitsrichtlinie - 18. Oktober 2023

Gesetz passt Verhältnismäßigkeitsrichtlinie an EU-Recht an

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 18.10.2023

Mit dem Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften sollen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Patentanwaltsordnung (PAO), das Steuerberatungsgesetz (StBerG), die Wirtschaftsprüferordnung (WPO), die Gewerbeordnung (GewO) und die Handwerksordnung (HwO) um eine Anlage ergänzt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf (20/8679) hervor, den die Bundesregierung vorgelegt hat.

Mit der zu ergänzenden Anlage soll die in den Artikeln 5 bis 7 der Richtlinie (EU) 2018/958 enthaltenen Kriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen wiedergeben werden. Weiterhin soll sie die relevanten Begriffsbestimmungen aus Artikel 3 der EU-Richtlinie umfassen. Wie die Bundesregierung in dem Entwurf schreibt, zielen die Regelungen darauf ab, die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/958 umzusetzen. Dies gilt soweit öffentlich-rechtliche Körperschaften (Kammern) auf Grund von Bundesrecht über die Befugnis zur Rechtsetzung verfügen.

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 769/2023