Genossenschaftsrecht - 19. Oktober 2023

Genossenschaftsrecht: Gedämpfte Zustimmung der BRAK zu geplanter Reform

BRAK, Mitteilung vom 18.10.2023

Das Bundesjustizministerium möchte die Rechtsform der Genossenschaft stärken und hat Eckpunkte für die geplante Reform vorgelegt. Die BRAK begrüßt das in ihrer Stellungnahme im Ansatz, zweifelt aber am Nutzen einiger der vorgeschlagenen Maßnahmen.

Das Bundesministerium der Justiz beabsichtigt, die Rechtsform der Genossenschaft attraktiver zu machen, da Genossenschaften einen wichtigen Teil des Wirtschaftslebens bilden. Es hat dazu Ende Juli Eckpunkte für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform veröffentlicht. Diese sehen vor, dass insbesondere die Digitalisierung gefördert und Schriftformerfordernisse abgebaut werden sollen. Zudem soll die Gründung von Genossenschaften beschleunigt und die Rechtsform dadurch attraktiver gemacht werden. Als dritte Säule sind Maßnahmen geplant, um eine missbräuchliche Verwendung der Rechtsform zu verhindern. Dazu sollen vor allem die Rechte und Pflichten der genossenschaftlichen Prüfungsverbände erweitert werden.

Der Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen sieht unter anderem eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften etwa durch Genossenschaften, Sozial- und Integrationsunternehmen vor. Das in dem Eckpunktepapier umrissene Gesetz dient insoweit der Umsetzung des Koalitionsvertrags.

In ihrer Stellungnahme begrüßt die BRAK die Vorschläge des Eckpunktepapiers nur teilweise. Denn aus ihrer Sicht erreichen zahlreiche Eckpunkte den eigentlichen Zweck der Stärkung der Rechtsform der Genossenschaft nur bedingt oder verfehlen ihn gar.

Beispielsweise mögen aus Sicht der BRAK die Einführung einer Datenbank über genossenschaftliche Prüfungsverbände oder die Verwendung von Formblättern für Gründungsgutachten zwar für die Beteiligten praktisch sein. Die Rechtsform der Genossenschaft wird dadurch aber weder gestärkt noch gefördert. Einige der Vorschläge hält die BRAK unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus für zweifelhaft. Auch mit den übrigen im Eckpunktepapier zur Diskussion gestellten Punkten setzt die BRAK sich in ihrer Stellungnahme im Detail auseinander und gibt zum Teil Anregungen für praxisgerechtere Regelungen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 21/2023