EU-Recht - 7. September 2023

Faire digitale Märkte: Neue Pflichten für Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 06.09.2023

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) erstmals sechs Torwächter (Gatekeeper) benannt: Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta und Microsoft. Insgesamt wurden 22 zentrale Plattformdienste, die von Torwächtern bereitgestellt werden, benannt. Die sechs Torwächter haben nun sechs Monate Zeit, um die vollständige Einhaltung der Verpflichtungen für jeden ihrer benannten zentralen Plattformdienste sicherzustellen.

„Mehr Auswahl für die Verbraucherinnen und Verbraucher, weniger Hindernisse für kleinere Wettbewerber: Das Gesetz über digitale Märkte wird die Pforten des Internets weiter öffnen“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Mit der heutigen Benennung zügeln wir nun endlich die Wirtschaftsmacht von sechs Torwächtern. Gleichzeitig geben wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Auswahl und eröffnen kleineren innovativen Technologieunternehmen neue Möglichkeiten, beispielsweise dank Interoperabilität, Sideloading, Echtzeit-Datenübertragbarkeit und Fairness. Es war höchste Zeit, dass Europa im Voraus die Spielregeln festlegt, um dafür zu sorgen, dass die digitalen Märkte fair und offen sind.“

Torwächter-Status für zentrale Plattformdienste

Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte kann die Europäische Kommission digitale Plattformen als „Torwächter“ benennen, wenn diese für Unternehmen über zentrale Plattformdienste ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und Verbrauchern darstellen. Die heutigen Benennungsbeschlüsse sind das Ergebnis einer Überprüfung durch die Kommission über 45 Tage, nachdem Alphabet, Amazon, Apple, ByteDance, Meta, Microsoft und Samsung ihren potenziellen Torwächter-Status mitgeteilt hatten.

Quelle: EU-Kommission