Datenschutz - 11. Februar 2021

EU-Rat: Einigung zur ePrivacy-Verordnung

DATEV Informationsbüro Brüssel, Mitteilung vom 11.02.2021

Am 10.02.2021 haben sich die Mitgliedstaaten im EU-Rat auf eine allgemeine Ausrichtung für die ePrivacy-Verordnung geeinigt, die von der EU-Kommission 2017 vorgeschlagen wurde. Die Einigung ermöglicht es dem portugiesischen Ratsvorsitz, die Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament und der EU-Kommission einzuleiten. Aufgrund der konträren Positionen in Rat und Parlament ist mit zähen Trilogverhandlungen zu rechnen.

Als lex specialis soll die ePrivacy-Verordnung die DSGVO im Hinblick auf Bestimmungen über Privatsphäre und elektronische Kommunikation für natürliche und juristische Personen konkretisieren.

Der Ratsentwurf sieht beispielsweise vor, dass der Zugang zu Webseiten von einer Einwilligung von Cookies für zusätzliche Zwecke abhängig sein darf (Cookie-Wall), wenn der Nutzer ein anderes Angebot des Anbieters wählen kann. Um zu vermeiden, dass Endnutzer der Verwendung von Cookies immer neu zustimmen müssen, können Nutzer die Anbieter in den Browser-Einstellungen in eine Whitelist aufnehmen. Anbieter sollen Nutzern jederzeit die Erstellung, Änderung und Widerruf ihrer Einwilligung ermöglichen.

Außerdem sieht der Rat vor, dass Metadaten, wie Verbindungsinformationen, unter gewissen Voraussetzungen für andere Zwecke als die ursprünglich vorgesehenen und vom Nutzer gestatteten verwendet werden dürfen.

Bereits jetzt gab es von vielen Seiten Kritik am Ratsentwurf. Bliebe es bei dem Ratsentwurf, „wäre das ein schwerer Schlag für den Datenschutz“, äußerte sich beispielsweise der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber.

Quelle: DATEV eG Informationsbüro Brüssel