EU-Recht - 8. Mai 2020

EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden zur Anerkennung der beruflichen Qualifikation von Gesundheitspersonal

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 07.05.2020

Wie die Mitgliedstaaten den Mangel an Gesundheitspersonal, der durch die Coronavirus-Krise verursacht wurde, besser bewältigen können, hat die EU-Kommission am 07.05.2020 in einem Leitfaden dargelegt. Er soll ihnen helfen, berufliche Qualifikationen des Gesundheitspersonals schneller anzuerkennen und er präzisiert die Regeln, unter denen Ärzte und Krankenschwestern, die noch in der Ausbildung sind, ihren Beruf ausüben können.

EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton sagte: „Die Coronavirus-Krise hat die Gesundheitssysteme aller Länder unglaublich belastet und in ganz Europa zu einem Mangel an qualifiziertem Gesundheitspersonal geführt. Heute helfen wir den Mitgliedstaaten, die bestehenden Vorschriften besser zu nutzen, um die Qualifikationen des Gesundheitspersonals anzuerkennen und den Fachkräften zu helfen, ihre Aufgaben zu erfüllen, wo und wann immer sie benötigt werden.“

Der Leitfaden befasst sich mit praktischen Fragen zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Berufsqualifikationen, die die Freizügigkeit von Fachkräften, einschließlich Ärzten und Krankenschwestern, innerhalb Europas erleichtern soll. Im Einzelnen wird in dem Leitfaden dargelegt, wie die Mitgliedstaaten die Verfahren zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von Qualifikationen im Einklang mit den von der Richtlinie gebotenen Flexibilität beschleunigen können.

Darüber hinaus wird klargestellt, wie die Mitgliedstaaten sicherstellen können, dass die Bestimmungen der Richtlinie über Mindestanforderungen an die Ausbildung von Ärzten und Krankenschwestern und Krankenpflegern in Fällen eingehalten werden können, in denen Studierende aufgrund von Unterbrechungen aufgrund der Coronavirus-Krise nicht in der Lage sind, ihre Ausbildung abzuschließen.

Der Leitfaden bekräftigt die Bereitschaft der Kommission, die Mitgliedstaaten und Fachkräfte bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen, ihre Rechte auf Freizügigkeit zu wahren und die Sicherheit der Patienten zu gewährleisten.