Verbraucherschutz - 14. Mai 2020

EU-Kommission veröffentlicht Empfehlungen im Reiserecht – Keine Pause für Verbraucherschutz

vzbv, Pressemitteilung vom 13.05.2020

  • Gutscheine für Flüge und Pauschalreisen bleiben freiwillig.
  • vzbv fordert: Bundesregierung muss Reisesicherungsfonds zügig auf den Weg bringen.
  • Auslandsurlaube bleiben weiterhin ungewiss.

Die Europäische Kommission hat am 13.05.2020 ihre Empfehlungen zu Corona-bedingten Anpassungen im Reiserecht vorgestellt. Demnach sollte es in den EU-Ländern eine für Reisende freiwillige Gutscheinlösung, nicht jedoch Zwangsgutscheine geben. Gutscheine, die auf Wunsch des Kunden statt einer Erstattung des Reisepreises ausgestellt werden, sollten zudem gegen Insolvenz abgesichert sein. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Kunden im Falle einer Unternehmenspleite nicht auf dem Gutschein sitzen bleiben. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt die Empfehlung der Europäischen Kommission und fordert die Bundesregierung auf, nun schnell einen Reisesicherungsfonds einzuführen.

„Der vzbv begrüßt es sehr, dass sich die Europäische Kommission so ausdrücklich für Verbraucherrechte einsetzt“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Gerade die Fluggastrechte-Verordnung und die Pauschalreiserichtlinie seien Leuchttürme des europäischen Verbraucherschutzes. „Indem die Europäische Kommission diese wichtigen Errungenschaften schützt und bewahrt, wird nochmal deutlich, wie wichtig Europa für jeden Einzelnen ist.“

Gutscheine bleiben freiwillig

Die Tourismusindustrie befindet sich in einer schwierigen Lage. Dafür zeigt die Europäische Kommission Verständnis und zeigt Lösungswege auf, wie freiwillige Gutscheine attraktiver gemacht werden können. „Ohne die Europäische Kommission müssten Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wohl schon längst als Zwangskreditgeber für notleidende Reiseunternehmen herhalten“, so Müller.

Die Europäische Kommission macht auch klar, dass es haushaltsrechtlich die Aufgabe der Mitgliedsstaaten ist, finanziell Abhilfe zu schaffen. Aus Sicht des vzbv muss die Bundesregierung zügig einen Reisesicherungsfonds einführen, der nachlaufend von der Reisebranche zu finanzieren ist. Nur so könne gleichermaßen der Reisebranche und Verbrauchern geholfen werden. „Die Vorschläge liegen auf dem Tisch, sie sollten endlich umgesetzt werden. Je mehr Zeit verstreicht, desto mehr Insolvenzen drohen“, so Müller.

Trotz Grenzöffnungen ist Auslandsurlaub unklar

Für reisewillige Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es jedoch weiterhin keine eindeutig positiven Signale. Zwar hat die Bundesregierung heute angekündigt, dass die Grenzen vorsichtig und teilweise geöffnet werden sollen. Reisen aus touristischen Gründen werden aber weiterhin nicht möglich sein. Weltweit gilt eine Reisewarnung bis zum 14. Juni 2020. „Damit ist nicht klar, ob der gebuchte Sommerurlaub im Ausland stattfinden kann“, so Müller. Aus heutiger Sicht sei die Wahrscheinlichkeit nach wie vor hoch, dass die Umstände der Covid-19-Pandemie zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Reisen im Sommer führen werden. Reisende stehen nun vor der Frage, ob, für welches Reiseziel und wann sie ihre Pauschalreise ins Ausland selbst kostenfrei stornieren können. „Einige Reiseveranstalter verweigern die kostenfreie Stornierung. Tatsächlich ist dieses Recht aber unter anderem von der Prognose darüber abhängig, ob und wie eine gebuchte Reise überhaupt möglich sein wird. Diese Prognose kann sich jederzeit ändern. Ich rate daher dringend, sich bei fachkundigen Anwälten oder den Verbraucherzentralen vor Ort über etwaige Stornierungsmöglichkeiten eingehend zu informieren.“, empfiehlt Klaus Müller.

Der vzbv fordert von der Bundesregierung, offizielle Reisewarnungen künftig spätestens 35 Tage vor dem entsprechenden Zeitraum bekannt zu machen. Eine Pflicht zur Zahlung der zweiten Rate einer Reise darf es unter diesen Umständen nicht vier Wochen im Voraus geben.

Hygieneregeln für Hotels müssen europaweit einheitlich sein

„Europaweit einheitliche Standards für Hygieneregeln in Hotels sind wichtig, um Reisen in Europa zu ermöglichen“, so Müller. Reiseveranstalter und Reisebüro sollten jedoch ausdrücklich auf diese Regeln hinweisen. Diese müssten möglichst einheitlich und verständlich, vor allem aber verlässlich sein. „Es muss klar sein, dass es zu Einschränkungen kommt und ein Urlaub nicht mehr das gleiche Erlebnis sein wird, wie vor der Corona-Krise“, so Müller. Über Einschränkungen muss bei Buchung transparent und ehrlich kommuniziert werden.