Corona-Maßnahmen - 22. April 2020

Covid-19: Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von Landwirten und Fischern in der EU

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 21.04.2020

Hauptprobleme der Lebensmittelproduzenten

Auch wenn die EU „grüne Korridore“ an den Grenzübergängen eingerichtet hat, um den reibungslosen Verkehr von Waren sicherzustellen und die Lieferketten zu schützen, stellt die Coronavirus-Pandemie die Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur vor große Herausforderungen.

Lebensmittelhersteller sind mit einem Arbeitskräftemangel konfrontiert, da Saisonarbeiter aufgrund der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausbleiben. Die Kommission hat zwar erklärt, dass Saisonarbeiter, die für den Agrarsektor von entscheidender Bedeutung sind, als kritische Arbeitnehmer behandelt werden sollen, dennoch möchten viele angesichts der aktuellen Lage verständlicherweise ihre Heimat nicht verlassen. Eine geringere Produktion könnte sich wiederum auf die Preise auswirken. Darüber hinaus hat der Agrarsektor durch die Schließung von Hotels und Restaurants bereits wichtige Kunden verloren.

Unterstützung für Fischer und Aquakulturbetriebe

Auf der Plenartagung am 17. April billigten die Abgeordneten Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung stark betroffener Fischerei- und Aquakulturbetriebe. Der Fischereisektor steht vor zahlreichen Problemen: Dazu zählen logistische Schwierigkeiten in den Häfen, höhere Frachtpreise für den Transport von Fischereierzeugnissen, Handelsbeschränkungen mit Drittländern, Preisverfall, Markteinbußen und Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des Personals.

Eine Reihe von Sofortmaßnahmen, wie mehr Möglichkeiten für staatliche Beihilfen und die Einführung flexibler Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Europäischen Meeres- und Fischereifonds, soll die Sektoren unterstützen.

Die Mitgliedstaaten können nun Unterstützung liefern für:

  • Fischer bei vorübergehender Einstellung der Fangtätigkeit;
  • Aquakulturbetriebe bei vorübergehender Aussetzung oder Verringerung der Produktion;
  • Erzeugerorganisationen bei vorübergehender Lagerung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen.

Wie unterstützt die EU Landwirte?

Am 15. April begrüßte der Landwirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments die Pläne der Kommission, den Agrar- und Lebensmittelsektor zu unterstützen, forderte jedoch gezieltere Maßnahmen, einschließlich marktpolitischer Maßnahmen wie privater Lagerhaltung. Die Abgeordneten forderten ferner die Aktivierung der Krisenreserve, um den in Schwierigkeiten geratenen Agrarsektoren zu helfen, und erklärten, dass die EU-Agrarpolitik nach der Covid-19-Krise angemessene langfristige Budgethilfen benötige.

Zu den neuen EU-Maßnahmen gehört die Umverteilung noch verfügbarer Mittel zur Bekämpfung der Auswirkungen der Krise in ländlichen Gebieten. Ein flexiblerer und vereinfachter Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums soll Kredite oder Garantien zu günstigen Bedingungen (wie sehr niedrigen Zinssätzen oder günstigen Zahlungsplänen) zur Deckung von Betriebskosten in Höhe von bis zu 200.000 Euro ermöglichen.

Außerdem sollen die Zahl der Kontrollen vor Ort verringert, die Fristen für die Beantragung von Direktzahlungen und Zahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raums durch die Landwirte um einen Monat bis zum 15. Juni 2020 verlängert und die Vorschüsse auf diese Zahlungen ab Mitte Oktober erhöht werden.

Die Mitgliedstaaten werden aufgerufen, Saisonarbeitskräfte? die für wichtige Pflanz-, Pflege- und Erntearbeiten benötigt werden, als systemrelevante Arbeitnehmer einzustufen, Informationen über ihren jeweiligen Bedarf auszutauschen und spezifische Verfahren zur Gewährleistung eines reibungslosen Grenzübertritts einzuführen.