EU-Kommission, Pressemitteilung vom 19.05.2020
Sieben Stunden lang haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Europäischen Verbraucherzentrums in Kehl am 19.05.2020 auf den Social Media-Kanälen der Europäischen Kommission in Deutschland individuelle Fragen zum EU-Reiserecht in der Coronavirus-Pandemie beantwortet. Die Experten stellten sich den Anfragen zu Gutscheinen oder Kostenerstattungen bei abgesagten Pauschalreisen und stornierten Flügen ebenso wie zu bestehenden Beschränkungen des freien Reiseverkehrs in der EU aufgrund der Coronavirus-Pandemie. „Ich freue mich, dass so viele unser Angebot genutzt haben und danke dem Team des Europäischen Verbraucherzentrums für diese hervorragende Zusammenarbeit“, sagte Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland.
„Sie haben die vielen Fragen auf Facebook, Instagram und Twitter wirklich sehr rasch und kompetent beantwortet“, so Wojahn weiter.
Vergangene Woche hat die Europäische Kommission Empfehlungen vorgelegt, um die Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, Reisebeschränkungen schrittweise aufzuheben und den Tourismus mit dem notwendigen Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie soweit wie möglich wieder anzukurbeln.
Dabei machte die EU-Kommission noch einmal deutlich, dass die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher darauf vertrauen können, dass ihre im EU-Recht verankerten Ansprüche auf eine Erstattung annullierter Reisen gelten. Die Kommission empfahl den Mitgliedstaaten, Reisegutscheine für die Kunden, die sich für diese Option entscheiden, attraktiver zu machen.
- Ihre Reiserechte in der Corona-Krise: Fragen und Antworten auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums