EU-Kommission, Pressemitteilung vom 24.04.2020
Die Frage, wie Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz gewährleistet werden kann, bewegt derzeit viele Arbeitgeber. Dazu hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) am 24.04.2020 Leitlinien veröffentlicht. „Diese Leitlinien enthalten Antworten auf praktische Fragen der Arbeitgeber, z. B. wie sich die Exposition gegenüber Coronaviren am Arbeitsplatz minimieren lässt, wie sie ihre Risikobewertung aktualisieren und Arbeitnehmer betreuen können, die krank gewesen sind“, sagte Nicolas Schmit, EU-Kommissar für Beschäftigung und soziale Rechte. „Die Leitlinien werden den Arbeitgebern und Unternehmen dabei helfen, die Rückkehr an den Arbeitsplatz zu steuern und dem Personal mit praktischem Rat zur Seite zu stehen.“
Konkret wird z. B. vorgeschlagen, den physischen Kontakt zwischen den Arbeitnehmern soweit wie möglich zu verringern, auch bei Sitzung oder in Pausen. Wenn ein enger Kontakt unvermeidlich ist, sollte dieser auf weniger als 15 Minuten begrenzt werden. Gefährdete Arbeitnehmer sollten von zu Hause aus zu arbeiten (ältere Menschen und Personen mit chronischen Krankheiten (einschließlich Bluthochdruck, Lungen- oder Herzproblemen, Diabetes oder Personen, die sich einer Krebsbehandlung oder einer anderen Immunsuppression unterziehen), ebenfalls schwangere Arbeitnehmerinnen. Arbeitnehmer mit engen Familienangehörigen, die einem hohen Risiko ausgesetzt sind, sollten unter Umständen ebenfalls Telearbeit leisten.
Die Leitlinien decken mehrere Bereiche ab:
- Risikobewertung und geeignete Maßnahmen
- Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Betreuung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krank gewesen sind
- Planung und Lernen für die Zukunft
- Über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben
- Informationen für bestimmte Branchen und Berufe
In die von der EU-OSHA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Leitlinien sind auch Beiträge des dreigliedrigen Beratenden Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und des Ausschusses Hoher Arbeitsaufsichtsbeamter eingeflossen. Sie werden regelmäßig mit zuverlässigen Informationen entsprechend der Entwicklung der Lage aktualisiert.