Verbraucherschutz - 28. Juni 2021

Annullierung von Flügen: Fluggesellschaften müssen Verbraucherschutz verbessern

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 28.06.2021

Aufgrund vieler Fluggastbeschwerden haben die EU-Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden die Fluggesellschaften aufgefordert, den Verbraucherschutz bei Flug-Annullierungen zu verbessern und dafür einen Maßnahmenkatalog vorgelegt. „Die Fluggesellschaften müssen die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher respektieren, wenn Flüge gestrichen werden. Heute fordern wir einfache Lösungen, um den Verbrauchern nach einer Zeit extremer Turbulenzen Sicherheit zu geben“, sagte der für Justiz zuständige Kommissar Didier Reynders. Die Initiative basiert auf den Ergebnissen einer Umfrage zum Beschwerdemanagement von 16 großen Fluggesellschaften.

Die für Verkehr zuständige Kommissarin Adina Vălean fügte hinzu: „Starke Passagierrechte sind eine Voraussetzung für einen erfolgreichen Luftfahrtsektor. Wir prüfen derzeit regulatorische Optionen, um den Schutz der Fluggäste vor künftigen Krisen zu stärken, wie es in unserer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität vorgesehen ist.“ Die EU-Kommission werde weiterhin mit den nationalen Behörden zusammenarbeiten, damit die Rechte der Passagiere richtig kommuniziert, umgesetzt und durchgesetzt werden. „Die Passagiere müssen eine echte Wahl zwischen Gutscheinen und Erstattungen haben“, sagte Vălean.

Fluggesellschaften, die in der EU tätig sind, müssen das EU-Verbraucherrecht einhalten – von der Gewährleistung einer transparenten Kommunikation bis hin zur proaktiven Information der Passagiere über ihre Rechte. Insbesondere müssen sie die Wahl zwischen einer Rückerstattung und einem Gutschein bieten und die Passagiere darüber informieren, dass sie das Recht haben, ihre Gutscheine jederzeit gegen Geld einzutauschen.

Die meisten der befragten Fluggesellschaften erstatten auch nicht innerhalb der vom EU-Recht vorgesehenen 7-Tage-Frist. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Frist für alle neuen Buchungen eingehalten wird – unabhängig davon, ob sie direkt oder über einen Vermittler gekauft wurden – und um den Rückstau an ausstehenden Erstattungen zügig abzubauen, spätestens bis zum 1. September 2021.

Quelle: EU-Kommission