EU-Recht | Verbraucherschutz - 29. November 2023

Lehren aus der COVID-19-Pandemie: EU-Kommission will Rechte von Reisenden stärken

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.11.2023

Die EU-Kommission will die Rechte von Reisenden durch eine Überarbeitung der bestehenden Regeln stärken. Dazu gehören eine Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie, der Fluggastrechte-Verordnung, der Fahrgastrechte bei multimodalen Reisen und der Vorschriften für Reisende mit Behinderungen. Die Vorschläge der Kommission greifen die Erfahrungen der COVID-19-Pandemie und der Insolvenz der Reisegruppe Thomas Cook im Jahr 2019 auf, die erhebliche Auswirkungen auf Reisende und den Reisemarkt hatten.

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean betonte: „Die EU verfügt über den weltweit stärksten Rahmen für Passagierrechte, aber dies bedeutet nicht, dass wir nicht noch mehr tun sollten, indem wir aus mehr als zehn Jahren Erfahrung in diesem Bereich lernen. Mit diesen Vorschlägen wollen wir nicht nur die Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften verbessern, sondern auch drei wesentliche Lücken schließen: Erstens soll sichergestellt werden, dass die Fahrgäste bei der Buchung ihrer Fahrscheine bei Vermittlern gleich gut geschützt und betreut werden; zweitens soll der Schutz auf Fahrgäste ausgedehnt werden, die auf einer Reise verschiedene Verkehrsträger kombinieren; und drittens soll die besondere Unterstützung für Fahrgäste mit Behinderungen verstärkt und sichergestellt werden, dass ihr Recht auf ein menschenwürdiges Reisen respektiert wird.“

Die Vorschläge konzentrieren sich auf drei Aspekte:

1. Verstärkte Fahrgastrechte

Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisende genießen bereits einen weltbekannten Schutz durch die EU-Passagierrechte. Sie haben beispielsweise Anspruch auf anderweitige Beförderung, Erstattung, Entschädigung und/oder Unterstützung (je nach Umständen), wenn die Reise unterbrochen wird. Dennoch bestehen nach wie vor einige Lücken in den bestehenden Vorschriften, die Reisende daran hindern, ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch zu nehmen. Mit dem Vorschlag für eine Überarbeitung der Verordnungen über Fluggastrechte werden diese Problembereiche angegangen, indem die Durchsetzungsmechanismen gestärkt und Vorschriften für Fluggäste eingeführt werden, die ihre Flüge über einen Vermittler gebucht haben, einschließlich der Erstattung.

Der Vorschlag zu Fahrgastrechten im Zusammenhang mit multimodalen Reisen enthält erstmals auch neue Vorschriften zum Schutz von Fahrgästen, die verschiedene Arten von Verkehrsmitteln wie Busse, Züge und Flugzeuge nutzen. Die Fahrgäste haben vor und während dieser Reisen bessere Informationsrechte, einschließlich der Mindest-Anschlusszeiten zwischen verschiedenen Verkehrsdiensten. Darüber hinaus haben sie, wenn sie eine multimodale Reise im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags erworben haben, bei verpassten Anschlüssen Anspruch auf Unterstützung durch den Beförderer.

Besondere Aufmerksamkeit gilt den Bedürfnissen von Fahrgästen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität. Personen mit eingeschränkter Mobilität, die während ihrer Fahrt von einem Verkehrsträger auf einen anderen wechseln, werden von Beförderern und Terminalbetreibern an Anschlusspunkten unterstützt, wenn sie im Rahmen eines einzigen Beförderungsvertrags oder über multimodale Passagierknotenpunkte reisen. Wenn eine Fluggesellschaft einen Fluggast mit Behinderungen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität dazu verpflichtet, mit einer Person zu reisen, weil der Fluggast Hilfe benötigt, um die Anforderungen an die Flugsicherheit zu erfüllen (z. B. zur Befestigung des Sicherheitsgurts), ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Begleitperson kostenlos zu befördern und diese Person, wenn dies praktisch möglich ist, neben dem Fluggast, den sie unterstützt, zu platzieren. Dieses Recht besteht bereits bei Bahn-, Schiffs- oder Busreisen.

2. Schutz von Pauschalreisenden

Mit der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 wird der Schutz von Pauschalreisenden in Zukunft wirksamer sein, insbesondere in Krisensituationen. Wegen des Ausbruchs der COVID-19-Pandemie wurden Pauschalreisen massenhaft storniert und keine neuen Buchungen getätigt. Aufgrund der sich daraus ergebenden Liquiditätsprobleme der Reiseveranstalter wurde vielen Reisenden ihre Anzahlung für eine stornierte Pauschalreise überhaupt nicht oder erst deutlich später als innerhalb der in der Pauschalreiserichtlinie vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen erstattet.

Die vorgeschlagenen Änderungen werden den Reisenden stärkere und klarere Rechte einräumen und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter klären.

Einige der neuen Vorschriften:

  • Bei Erstattungen gibt es eine Kette von Dienstleistern, Pauschalreiseveranstaltern und Reisenden. Reisende haben weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies wird dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handelt, Anspruch auf Erstattung durch die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen haben. Die Tatsache, dass sie ihre Erstattung innerhalb einer Woche erhalten, ermöglicht es ihnen, ihren Kunden die Erstattung innerhalb von insgesamt zwei Wochen zu erstatten.
  • Die Anzahlungen der Reisenden für Pauschalreisen dürfen 25 Prozent des Pauschalpreises nicht übersteigen, es sei denn, den Reiseveranstaltern entstehen Kosten, die eine höhere Anzahlung rechtfertigen, z. B. weil sie den vollen Flugscheinpreis vorab an die Fluggesellschaft zahlen müssen. Die Organisatoren können die Gesamtzahlung frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise beantragen.
  • Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, erhalten klare Informationen darüber, dass sie auf einer Erstattung bestehen können, und werden über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annehmen. Solche Gutscheine werden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer verwendet werden. Darüber hinaus werden Gutscheine und Erstattungsrechte durch den Insolvenzschutz abgedeckt.
  • Klarere Angaben: Urlauber werden klare Informationen darüber erhalten, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, die bei Problemen haftbar ist, und über ihre Rechte als Pauschalreisende.

3. Bessere multimodale Reiseinformationsdienste und Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums

Die Multimodalität oder die Kombination von Verkehrsträgern kann die verkehrsbedingten Emissionen insgesamt verringern, da die Reisenden die Wahl des effizientesten und nachhaltigsten Verkehrsträgers ermöglichen. Die Überarbeitung der Delegierten Verordnung über EU-weite multimodale Reiseinformationsdienste (MMTIS) wird es den Fahrgästen erleichtern, über Reiseinformationsdienste Echtzeitinformationen über verschiedene Verkehrsträger zu finden und auf Echtzeit-Aktualisierungen während ihrer Reise zuzugreifen, z. B. über Verspätungen und Annullierungen. Es werden auch neue Arten von Informationen verfügbar sein, z. B. darüber, ob Fahrräder in einen Zug gebracht werden können, und über die Zugänglichkeit, auch für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität.

Im Einklang mit der europäischen Datenstrategie und mit Unterstützung des Programms „Digitales Europa“ wird die Initiative für einen gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraum (EMDS) den Zugang zu, die Bündelung und den Austausch von Daten aus bestehenden und künftigen Verkehrs- und Mobilitätsdatenquellen erleichtern. Sie wird den Zugang zu und den Austausch von Echtzeitdaten ermöglichen und es den Reisenden ermöglichen, mit der Verkehrssituation und den Verkehrsbedingungen Schritt zu halten und ihre Fahrten besser zu planen. Außerdem werden öffentliche und private Akteure in die Lage versetzt, innovative Verkehrsdienste und datengesteuerte verkehrspolitische Entscheidungen zu entwickeln.

Quelle: EU-Kommission