Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze - 23. April 2020

Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 23.04.2020

Die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten bei Überprüfung von Direktinvestitionen aus Ländern außerhalb der EU soll verbessert werden. Überdies sollen im Bereich der Investitionsprüfung zusätzliche Handlungsspielräume für die nationalen Gesetzgeber erschlossen werden. Dies sieht der Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (
19/18700
) vor, den die Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Er wird am 24.04.2020 im Bundestag beraten.

In dem Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass sich Deutschland seit 2017 gemeinsam mit Frankreich und Italien auf europäischer Ebene für eine Änderung der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Überprüfung von Direktinvestitionen durch Unionsfremde eingesetzt habe. Die aus dieser Initiative hervorgegangene EU-Verordnung sei im April 2019 in Kraft getreten. Mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf solle das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) an die Vorgaben dieses neuen unionsrechtlichen Rahmens für die weiterhin in mitgliederstaatlicher Verantwortung liegende Investitionsprüfung angepasst werden.