Mit DATEV Personaldaten den eAU-Prozess vereinfachen
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) | Seit Anfang des Jahres ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für alle Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich versicherter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden seitdem in der Regel nicht mehr auf Papier ausgestellt, sondern elektronisch übermittelt. Die Krankenkassen stellen die Daten den lohnabrechnenden Stellen nicht automatisch zur Verfügung. Um Steuerberatungskanzleien zu entlasten, können Mandanten mit der Lösung DATEV Personaldaten die Krankmeldungen eigenständig abrufen.