Nachhaltigkeit - 2. September 2022

Wie Unternehmen mit der CO2-Abgabe Geld sparen können

Seit 2021 wird der Verbrauch von fossilen Brennstoffen mit CO2-Abgaben belegt. Doch es gibt Wege für Unternehmen, auf CO2-Neutralität zu achten und dabei Geld zu sparen.

Unternehmen können mit der CO2-Abgabe Geld sparen, wenn sie die Mess- und Steuerungsmöglichkeiten auf ihrem Weg zur CO2-Neutralität nutzen. Solche Mess- und Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich seit 2021 für den Verbrauch von fossilen Brennstoffen.

CO2-Abgabe berechnen nach dem nationalen Emissionshandelssystem (nEHS)

Mit Inkrafttreten des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) zum 1. Januar 2021 müssen die Inverkehrbringer von Benzin, Diesel, Heizgas und Heizöl sogenannte CO2-Zertifikate erwerben. Zertifikate sind quasi Berechtigungen, um die entsprechenden Treibhausgase zu emittieren. Allerdings emittieren die Inverkehrbringer selbst gar kein CO2; die Emission erfolgt vielmehr durch die Kunden der Inverkehrbringer – also Privatpersonen und Unternehmen. Diese Art der CO2-Bepreisung wird „upstream“-Modell genannt: Darin gibt der Inverkehrbringer den Preis für das CO2-Zertifikat an seine Kunden weiter, und zwar bezogen auf die übliche Volumeneinheit, in der es gehandelt wird, also Liter bei Benzin, Diesel und Heizöl und KWh bei Erdgas. Das BEHG sieht vor, dass der CO2-Zertifikatepreis jährlich bis zum Jahr 2025 ansteigt. Gemäß dem „upstream“-Modell errechnet sich für die einzelne Volumeneinheit der betroffenen Brennstoffe folgende CO2-Abgabe:

CO2-Preis pro
Tonne CO2 (Euro)
Benzin (ct/l)Diesel (ct/l)Heizöl (ct/l)Erdgas
(ct/10 kWh)
2021257,07,97,96,0
2022308,49,59,47,0
2023359,911,111,08,0
20244512,714,214,211,0
20255515,517,417,313,0
Nationaler Emmisionshandel, Preiserhöhungen nach Energieträger. Quelle: https://www.bmuv.de/service/fragen-und-antworten-faq/wie-hoch-faellt-der-co2-preis-aus

Die Preissprünge für die CO2-Zertifikate sind mit zusätzlich fünf Euro pro Tonne CO2 anfänglich (2021 bis 2023) noch moderat, ab 2024 geht es in Zehn-Euro-Schritten weiter. Ab 2026 soll dieses nationale Emissionshandelssystem (nEHS) in das europäische System überführt werden, wobei dann ein Preiskorridor in Höhe von 55-65 Euro für die Tonne CO2 gelten soll.

Beispielrechnung für die CO2-Abgabe bei Dieselkraftstoff: Im Jahr 2021 fällt pro Liter Diesel der Betrag von 7,9 ct als CO2-Abgabe an. Dieser steigt im Jahr 2025 auf 17,4 ct pro Liter. Bei einer Fahrleistung von 40.000 km pro Jahr und einem durchschnittlichen Verbrauch von 6,5 Liter/100 km ergibt sich ein Ressourcenverbrauch von 2.600 Liter p.a. Diese Treibstoffmenge verursacht 2021 eine CO2-Abgabe in Höhe von 205,40 Euro; 2025 in Höhe von 452,40 Euro.

CO2-Abgabe als Indikator nutzen, um Geld zu sparen

Für Unternehmen ist demnach seit 2021 der Verbrauch von Brennstoffen mit Zusatzkosten für eine jährlich steigende CO2-Abgabe verbunden. Dieser Preisbestandteil ist im Verhältnis zum Gesamtpreis des Brennstoffs zwar relativ gering. Von unschätzbar großem Wert für die Transparenz hinsichtlich der eigenen Klimafreundlichkeit ist jedoch, dass er anzeigt, welche CO2-Emissionen von den eingesetzten Technologien ausgehen und bezahlt werden. Unternehmen bekommen damit eine eindeutige Basiskennzahl an die Hand – aufwändige Ermittlungen der CO2-Intensivität der eingesetzten Technologien entfallen.

Damit lässt sich die CO2-Abgabe auch als Indikator nutzen, um Erfolge bei freiwilligen Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen anzuzeigen. So wird zum Beispiel die Kennzahl „CO2-Abgabenlast in Euro pro Kilometer Fahrleistung des Fuhrparks“ zu einem Indikator für Erfolge sowohl bei der Umrüstung des Fuhrparks auf E-Mobilität als auch beim sparsamen Einsatz des Fuhrparks. So lässt sich direkt Geld sparen.

CO2-Abgabe ist zweckgebunden

Für Unternehmen dürfte allerdings darüber hinaus interessant sein, wie die eingezahlten CO2-Abgaben verwendet werden. Sämtliche Einnahmen aus dem BEHG fließen in den sogenannten Energie- und Klimafonds der Bundesregierung (EKF). Damit gilt: Die CO2-Abgabe ist zweckgebunden. Sie fließt nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, ist also keine Steuer! Der EKF fördert viele verschieden Maßnahmen zur Senkung von CO2-Emissionen. Darunter finden sich beispielsweise:

  • Förderprämien für die Anschaffung von Elektroautos,
  • Zuschüsse für die Wärmedämmung von Gebäuden,
  • Forschungsprojekte für Wasserstoffbasierte Energiegewinnung,
  • Entschädigungszahlungen für die Stilllegung von Kohlekraftwerken im Rahmen der Beendigung der Kohleverstromung.

Allein diese Beispiele zeigen: Mit den Einnahmen aus dem nEHS finanziert Deutschland seine Transformation hin zu einer klimafreundlichen Gesellschaft. Der EKF ist ein Instrument, mit dem die Bundesregierung ihr CO2-Ziel erreichen will. Auf einen Nenner gebracht: Die Verursacher der CO2-Emissionen bezahlen dafür, dass die Gesellschaft immer klimafreundlicher gestaltet wird.

Dies lässt sich in der externen Unternehmenskommunikation nutzen: Wenn Unternehmen mit ihren CO2-Abgaben in diese Transformation der Gesellschaft einzahlen und damit einen Teil der Lasten tragen, dürfen sie genau das für sich reklamieren. Die Argumentation wäre vergleichbar wie bei freiwilligen Klimaschutzprojekten. Maßgeblich ist der allgemeine Kompensationsgedanke: Der Verursacher von CO2-Emissionen zahlt für Maßnahmen der CO2-Reduktion an anderer Stelle. Während freiwillige Klimaschutzprojekte CO2-Emissionen in Dritte-Welt-Länder einsparen, stiften CO2-Abgaben im nationalen Emissionshandelssystem ihren Nutzen in Deutschland. Für das globale Klima ist es allerdings gleichgültig, wo das CO2 eingespart wird und ob dies freiwillig oder verpflichtend erfolgt. Interessant für Unternehmen ist darüber hinaus, wie sich mit der CO2-Abgabe Geld sparen lässt.

Mit der CO2-Abgabe Geld sparen und doppelt profitieren

Denn damit ist die Rolle der Unternehmen noch nicht erschöpft. Sie sind nicht nur die Einzahler in diesen Topf (EKF), sondern können sich über die Nutzung der Förderinstrumente Zuschüsse für eigene Einsparmaßnahmen bei den CO2-Emissionen erhalten. Unternehmen können sich auf diese Weise quasi Geld „zurückholen“. Welche Maßnahmen der technologischen Umrüstung anspruchsberechtigt sind, ermitteln Unternehmen am besten mit ihrem DATEV-Steuerberater.

Da Förderinstrumente meist sowohl vom Volumen her begrenzt als auch zeitlich befristet sind, lohnt es sich für Unternehmen, wenn sie frühzeitig entsprechende CO2-Einsparmaßnahmen ergreifen. Das liegt unter anderem daran, dass Förderinstrumente meist als eine Art Anschubfinanzierung konzipiert ist. Sie sollen vor allem die „Pioniere“ belohnen.

Die betriebswirtschaftliche Quintessenz: Unternehmen können vom geschickten Agieren mit der CO2-Abgabe doppelt profitieren und Geld sparen. Erstens, wenn sie frühzeitig technologisch auf CO2-freien Betrieb umrüsten, denn es winken staatliche Zuschüsse zu den erforderlichen Investitionen. Zweitens: CO2-Emissionen, die durch die technologische Umrüstung in Zukunft nicht mehr anfallen, verursachen auch keine jährlich steigenden CO2-Abgaben mehr.

Diese Einsparmöglichkeiten eröffnen den Unternehmen Spielräume, die Anreize intern so zu setzen, dass die Technologie-Verantwortlichen frühzeitig den technologischen Wandel durchführen. Dort wo beispielsweise Dienstwagen-berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Wahlfreiheit zwischen Verbrenner- und Elektrotechnologie haben, lässt sich die Wahl des Elektroautos incentivieren. Mitarbeiter und Unternehmen könnten sich dazu sowohl die Anschaffungsprämie als auch die ersparten CO2-Abgaben teilen. Will man auch hier schnell vorankommen, sollte auch dieses Anreizsystem volumenmäßig und zeitlich degressiv gestaltet sein. Auf diese Weise können Unternehmen mit der CO2-Abgabe Geld sparen.

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Torsten Wegener

Redaktion DATEV magazin

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