Verpflichtung zur elektronischen StB-Gebührenrechnung ab 01.01.2025
Ab 01.01.2025 wird der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend eingeführt. Nehmen Sie die absehbare Pflicht zur E-Rechnung zum Anlass, Ihre Prozesse rechtzeitig zu optimieren.
Bei der Umsetzung der Pflicht zur Übermittlung sollten Sie alle Stufen des Rechnungsschreibungsprozesses überprüfen und die Digitalisierung positiv für die Praxis einsetzen. Hierbei müssen nicht nur die neuen Vorschriften des UStG beachtet werden, sondern auch die Vorschriften des § 9 StBVV im Hinblick auf die neuen UStG-Vorschriften neu interpretiert werden. Hinsichtlich der Vergütungsberechnung des steuerberatenden Berufsstandes ist eine Änderung des § 9 StBVV zur Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Vergütungsberechnungen von Steuerberatern am 13.12.2024 im Rahmen der Bürokratieentlastungsverordnung (BEV) verkündet worden, siehe auch Bundesgesetzblatt (BGBl. 2024 I Nr. 411 vom 13.12.2024): Die Textform wird nun auch für Steuerberaterrechnungen ermöglicht. Die Änderung des § 9 Abs. 1 StBVV tritt am Tag nach der Verkündung, am 14.12.2024, in Kraft (Artikel 33 Abs. 2 BEV).
Um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden, wird Software benötigt, die E-Rechnungen nach den Vorgaben der Europäischen Norm EN16931 verarbeiten kann. Die E-Rechnung ist dort als Rechnung definiert, die in einem strukturierten Datensatz erstellt, übermittelt und empfangen wird sowie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in Hinweisen zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze schon frühzeitig die Zulässigkeit der bewährten Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Vers. 2.0.1) bestätigt.
Um Rechnungen gemäß diesen Standards zu erstellen und zu empfangen, existieren bereits ausgereifte Lösungen: So sind beispielsweise die rechnungsschreibenden Programme von DATEV schon heute e-rechnungsfähig (DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort und DATEV Anwalt classic). Wenn die Lösungen in der Kanzlei im Einsatz sind, muss die E-Rechnung in DATEV Eigenorganisation freigeschaltet und eingerichtet werden.
E-Rechnung in den DATEV-Programmen
Wie der Ablauf der einzelnen Software-Lösungen funktioniert, erfahren Sie in den DATEV Hilfe-Dokumenten und Hilfe-Videos:
- E-Rechnung einrichten und versenden in Rechnungsschreibung:
Hilfe-Dok. 1018466
Hilfe-Video - E-Rechnung (XRechnung und ZUGFeRD ab 2.0) einrichten und versenden in Eigenorganisation comfort:
Hilfe-Dok. 1018463
Hilfe-Video - E-Rechnungen in DATEV Anwalt classic:
ZUGFeRD-Rechnung zur Akte erstellen und versenden, Hilfe-Dok. 1008683
XRechnung an öffentliche Auftraggeber erstellen und versenden, Hilfe-Dok. 1008366
Als erste Anlaufstelle, um sich mit den gesetzlichen Anforderungen, Hilfsangeboten und Lösungen vertraut zu machen, bietet sich die Unterstützungsseite https://go.datev.de/e-rechnung an, die sukzessive ergänzt und erweitert wird.
Außerdem steht für DATEV-Mitglieder auf https://go.datev.de/e-rechnung-unterstuetzungspaket ein Unterstützungspaket bereit. Darin sind unter anderem ein Leitfaden mit Checklisten für das Vorgehen in der Kanzlei enthalten, ein Mandanten-Anschreiben sowie Informationsmaterial zur Weitergabe an die Mandantinnen und Mandanten.
Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in den DATEV-Programmen
Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort finden Sie hilfreiche Informationen zur Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) in folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente regelmäßig an den aktuellen Gesetzesstand angepasst werden.
RVG aktivieren
Als Anwender von DATEV Eigenorganisation compact/classic/comfort finden Sie alle erforderlichen Schritte für die Aktivierung der RVG (falls nicht bereits geschehen) und weitere Informationen in folgenden Dokumenten im DATEV Hilfe-Center:
- Aktuelle Version der RVG einstellen in Rechnungsschreibung (Dok.-Nr. 1019198)
- Gebührenversion RVG aktivieren in Eigenorganisation comfort (Dok.-Nr. 1080455)
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
Nach dem Gesetz wird das Unterzeichnungserfordernis für anwaltliche Vergütungsberechnungen aufgehoben. Damit ist die Textform für Anwaltsrechnungen ausreichend.
Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt am 16.07.2024 verkündet. Damit ist ab 17.07.2024 für die Vergütungsberechnung für Anwälte die Textform zulässig.
Digitalisierung der Justiz: Weniger Papier, mehr Flexibilität – DATEV magazin (datev-magazin.de)
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025
Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2025, das aktuell als Referentenentwurf vorliegt, sollen die Rechtsanwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.
https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/RefE/RefE_KostRAEG.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Fachliteratur zum Vergütungsrecht StBVV/RVG 2025
Die 23. Auflage der Textausgabe Vergütungsrecht StBVV/RVG 2025 berücksichtigt diese Änderungen und enthält zudem praxisbezogene Hinweise zur Anwendung des Vergütungsrechts, in Form von übersichtlichen Checklisten, Anwendungsbeispielen und Musterrechnungen, die insbesondere auch hinsichtlich der immer stärker werdenden Verknüpfung von StBVV und RVG unterstützen.
Mit dem Vergütungsrecht 2025 liegt Ihnen die aktuelle Ausgabe zur Abrechnung Ihrer steuer- und rechtsberatenden Tätigkeiten vor.
- Fachbuch Vergütungsrecht StBVV/RVG 2025 Textausgabe, 23. Auflage (Taschenformat)
- Fachbuch Vergütungsrecht StBVV/RVG 2025 Textausgabe, 23. Auflage (Gebundene Ausgabe)
- Vergütungsrecht StBVV/RVG 2025 (E-Book)
- Kompaktwissen Die neue StBVV 2025 (Print)
- Titel-Aboanlage Vergütungsrecht StBVV / RVG Textausgabe (Taschenformat)
- Titel-Aboanlage Vergütungsrecht StBVV / RVG Textausgabe (Gebundene Ausgabe)
- Titel-Aboanlage Vergütungsrecht StBVV / RVG Textausgabe (E-Book)
- Kompaktwissen Verpflichtung zur elektronischen StB-Gebührenrechnung (E-Book)
- Kompaktwissen Optimale Anwendung der StBVV (E-Book)
- Lernvideo 78882 Honorarpolitik in herausfordernden Zeiten
- DATEV Honorar-Beratung
- Online-Seminar Krisenmandanten: Haftungsrisiken minimieren, Mandantenbindung erhöhen, Honorare sichern und steigern
Text erstellt am 14.08.2024