Die Arbeiten rund um die UStVA sind häufig zeitkritisch. Stress vermeidet, wer dafür die Datenübermittlung über das DATEV-Rechenzentrum nutzt.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (USt 1/11) werden über das DATEV-Rechenzentrum im sogenannten Sammelverfahren übermittelt. Das gilt selbstverständlich auch für die konsolidierte UStVA und USt 1/11.
Beim Sammelverfahren werden die umsatzsteuerlichen Daten zunächst im DATEV-Rechenzentrum geparkt und nicht sofort an die Finanzverwaltung übermittelt. Der Übermittlungstermin wird auf Basis der im Buchführungsbestand hinterlegten Stammdaten – mit oder ohne Fristverlängerung – automatisch ermittelt. Meist ist das der gesetzliche Termin, also der 10. des Monats. An diesem Tag werden alle umsatzsteuerlichen Daten inklusive konsolidierter UStVA und konsolidierter USt 1/11 jeweils gesammelt an die Finanzverwaltung übermittelt.
Ihr Vorteil: Alle nachträglichen Änderungen, die sich auf die UStVA auswirken, können Sie einfach erneut ins DATEV-Rechenzentrum senden, so lange, bis der jeweilige Übermittlungstermin erreicht ist. Das nachträgliche Übermitteln von berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldungen ist nicht mehr erforderlich.
DATEV übernimmt Verantwortung für termingerechte Übermittlung
Sobald Ihre Daten im DATEV-Rechenzentrum angekommen sind, übernimmt DATEV die Verantwortung für die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Selbst bei einem Störungsfall gilt: keine Sorge. DATEV kümmert sich um die Klärung mit der Finanzverwaltung, sodass für Sie keinerlei Nachteile entstehen.
Ausblick: Sofortübermittlung
Für zeitkritische Ausnahmefälle, zum Beispiel in Urlaubszeiten, können Sie ab den DATEV-Programmen 15.0 (August 2021) die Sofortübermittlung aus dem Programm DÜ Formulare Rechnungswesen nutzen.
Mehr dazu
Weitere Informationen finden Sie unter www.datev.de/hilfe/1070416