EU-Recht - 23. April 2024

Recht auf Reparatur: Bundesweiten Reparaturbonus jetzt in Deutschland umsetzen

vzbv, Pressemitteilung vom 23.04.2024

  • Europäisches Recht auf Reparatur ist ein guter Schritt, Reparaturen zu erleichtern
  • vzbv: Bundesregierung muss EU-Richtlinie ambitioniert umsetzen und zügig einen bundesweiten Reparaturbonus einführen
  • vzbv: EU muss Verpflichtung zur Reparatur zeitnah auf weitere Produktgruppen ausdehnen

vzbv: Von EU verabschiedete Richtlinie zum Recht auf Reparatur ist ausbaufähig

Ist ein elektrisches Gerät kaputt, landet es oft im Müll. Denn eine Reparatur ist zumeist teuer, umständlich oder schlicht unmöglich. Dieser Praxis tritt der europäische Gesetzgeber mit einem EU-weiten Recht auf Reparatur entgegen. Das Europäische Parlament hat dem Ergebnis der Trilog-Verhandlungen zugestimmt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Richtlinie für einen guten ersten Schritt, Reparaturen zu erleichtern. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, die Umsetzung zügig anzugehen und noch in dieser Legislaturperiode einen bundesweiten Reparaturbonus einzuführen.

„Reparatur muss für Verbraucher:innen zu einer sinnvollen Alternative gegenüber dem Neukauf werden. Die europäische Richtlinie macht das Reparieren leichter. Jetzt ist die Bundesregierung gefragt, die Richtlinie zügig und noch in dieser Legislatur umzusetzen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Oft entscheidet der Preis, ob ein Produkt repariert wird. Verbraucher:innen müssen daher finanziell unterstützt werden, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden. Der Reparaturbonus als Modell in Thüringen oder Sachsen war ein großer Erfolg. Das kann ein Vorbild für die bundesweite Einführung sein.“

Recht auf Reparatur muss für mehr Produkte gelten

Der vzbv kritisiert, dass bisher zu wenige Produkte von der EU-Richtlinie abgedeckt werden. Regelungen gibt es nur für zehn Produktgruppen, darunter Waschmaschinen, Fernsehgeräte, Smartphones und E-Bikes. Elektro- und Elektronikkleingeräte, die im Alltag häufig kaputtgehen, fallen derzeit nicht darunter. „Ein Recht auf Reparatur muss für alle Produkte gelten, auch für Kaffeemaschinen und Möbel“, sagt Pop.

Der vzbv fordert, dass sich die Europäische Kommission dafür einsetzt, das Recht auf Reparatur zeitnah auf weitere Produktgruppen auszudehnen. Hier ist allerdings derzeit keine schnelle Lösung in Sicht. „Verbraucher:innen sollten ein Recht auf Reparatur all ihrer Produkte und Geräte haben. Meint die EU es ernst mit dem Recht auf Reparatur, sollte sie hier auf Tempo setzen“, sagt Pop.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband