EBICS - 8. April 2024

EBICS: Das moderne Übermittlungsverfahren

Für Kanzleien, die sich vermehrt mit Mandantenanfragen zum DATEV Electronic Banking konfrontiert sehen, ist es unerlässlich, eine klare Empfehlung zum EBICS-Verfahren auszusprechen.

Dabei ist es wichtig, Mandanten und Unternehmen umfassend über die Vorteile und den Ablauf des Verfahrens zu informieren. So kann ein reibungsloser Übergang zum DATEV Electronic Banking gewährleistet werden.

Das EBICS-Verfahren bietet zahlreiche Vorteile, insbesondere im Hinblick auf eine sichere und effiziente Datenübertragung im B2B-Bereich. In der heutigen Geschäftswelt ist E-Banking der Standard, um Zahlungen zu tätigen oder Kontoumsätze abzufragen. Da die Softwarelösungen dabei täglich große Datenmengen erzeugen und verarbeiten, bietet EBICS Komfort in den Bereichen Schnelligkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit und Automatisierung.

EBICS: optimale Lösung

EBICS ist eine optimale Lösung, um durch die Digitalisierung Erleichterungen in der täglichen Arbeit zu erfahren und gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Mit EBICS können Zahlungsaufträge elektronisch signiert und damit freigegeben und sicher an die Bank übermittelt werden. Mandanten können Zahlungsaufträge mit bis zu 9 elektronischen Unterschriften schnell, sicher und datenschutzkonform über das DATEV-Rechenzentrum an die Bank übermitteln. Dies vereinfacht und beschleunigt den manuellen Prozess der Zahlungsfreigabe. Die Verwendung einer DATEV SmartCard macht die elektronische Unterschrift besonders einfach und sicher.

EBICS Zugang

Zudem wird für die Freigabe von Zahlungsaufträgen an verschiedene Banken nur eine DATEV-SmartCard benötigt. Dies gestaltet die Prozesse effizienter und macht die Verwaltung von TAN-Nummern überflüssig. Um das EBICS-Verfahren bei der Bank zu beantragen, empfehlen wir Ihren Mandantinnen und Mandanten, sich mit ihrer Bank in Verbindung zu setzen und eine schriftliche Vereinbarung über die Durchführung der elektronischen Übermittlung per EBICS-Einzelverfahren abzuschließen. Darin wird festgelegt, wer Kontobevollmächtigter ist und wer welche Zahlungsaufträge in welchem Umfang freigeben darf. Insbesondere für Unternehmen mit mehreren Gesellschaften ist es wichtig, für jede Gesellschaft einen eigenen EBICS-Zugang, d.h. eine eigene Kundenkennung zu beantragen, um eine datenschutzkonforme Trennung der EBICS-Daten zu gewährleisten.

Zusammenfassend bietet das EBICS-Einzelverfahren eine effiziente und sichere Möglichkeit, Zahlungsaufträge elektronisch zu signieren und an die Bank zu übermitteln. Durch den Einsatz der DATEV-SmartCard und den Zugang über das DATEV-Rechenzentrum ist eine sichere und geschützte Übertragung gewährleistet. Unternehmen können so ihren Zahlungsverkehr optimieren und von den Vorteilen digitaler Prozesse profitieren.

Weitere Informationen

Für weitere Informationen zur Einrichtung des EBICS-Verfahrens im DATEV Zahlungsverkehr sowie zur Überprüfung und Optimierung bereits genutzter EBICS-Zugänge verweisen wir auf das Dokument EBICS: Voraussetzungen, Einrichtung, Übertragung – DATEV Hilfe-Center. Im Kapitel 2.3 finden Sie ein verlinktes Klick-Tutorial.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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