Sozialversicherungsprüfung - 23. November 2023

Korrekturen mühelos übermitteln

Kommt es bei der Sozialversicherungsprüfung im Unternehmen zu Beanstandungen, müssen die Meldungen zur DEÜV korrigiert werden. Mit der neuen Cloud-Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur geht das schnell und einfach.

Alle vier Jahre prüft die Deutsche Rentenversicherung in Unternehmen, ob die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung korrekt abgeführt wurden. Etwa 25 Prozent dieser Sozialversicherungsprüfungen führen zu Beanstandungen – die Meldungen zur DEÜV müssen korrigiert werden. Üblicherweise werden diese DEÜV-Meldekorrekturen überaus aufwendig mittels einer Ausfüllhilfe, meist sv.net, erstellt und übermittelt.
Deutlich einfacher und schneller geht das jetzt mit der neuen Cloud-Anwendung DATEV Digitale Meldekorrektur. Damit können DEÜV-Meldekorrekturen aus einer elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) mit einem Klick direkt an den zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt werden. Nur noch in wenigen Ausnahmefällen muss auf eine manuelle Meldung über sv.net zurückgegriffen werden.

Mandantenbezogener Aufruf
Sind nach einer Betriebsprüfung per euBP Meldekorrekturen für eine Mandantin oder einen Mandanten vorhanden, kann das Programm direkt aus der Statusinformation der Digitalen Betriebsprüfung Personalwirtschaft aufgerufen werden. Die Inhalte der Korrekturmeldung werden automatisch aufbereitet. Die Unterschiede zwischen der Ursprungs- beziehungsweise Stornomeldung und der Neumeldung werden übersichtlich angezeigt. Anschließend werden die Storno- und Neumeldungen sicher über das DATEV-Rechenzentrum übermittelt.

SV-Nachweis sofort anzeigen und herunterladen
Der SV-Nachweis kann direkt nach der Übermittlung angezeigt und heruntergeladen werden. Korrekturen, die nicht übermittelt werden können, werden entsprechend gekennzeichnet. Diese Korrekturen müssen weiterhin manuell über sv.net übermittelt werden.

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