BFH, Urteil VI R 29/21 vom 10.08.2023
Leitsatz
Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil VI R 29/21 vom 10.08.2023
Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen (Ehe-)Paares im Zusammenhang mit einer Ersatzmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen.
Quelle: Bundesfinanzhof
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