Digitaler Finanzbericht - 20. März 2024

Digitaler Finanzbericht weiterentwickelt

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dem Sie Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen digital bei Banken und Sparkassen einreichen.

Die Digitalisierung hat in vielen Bereichen tiefgreifende Änderungen bewirkt und zu verbesserten Abläufen geführt. In diesem Zusammenhang hat sich der Digitale Finanzbericht (DiFin) als Standardverfahren etabliert, um Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen medienbruchfrei und sicher digital an Banken und Sparkassen zu übermitteln. Seit der Einführung im Jahr 2018 wurden bereits über 230.000 Übermittlungen durchgeführt. Das Verfahren ist vergleichbar mit der Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzbehörden. Es erleichtert nicht nur die Arbeitsabläufe in der Kanzlei, sondern hilft auch bei der Kommunikation mit den Kreditinstituten.

Seit 2023 können Kanzleien über den DiFin-Rückkanal direkt auf aktuelle Kreditinformationen sowie Zins- und Tilgungspläne der Banken zugreifen und diese Informationen für die Finanzbuchführung und die Beratung nutzen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Jahresabschlüsse an die Deutsche Bundesbank zu übermitteln und im Gegenzug eine detaillierte Bonitätsanalyse zu erhalten.

Digitaler Finanzbericht – Abschlussdaten an Banken senden

Keine erweiterten Haftungsrisiken

Ein großer Vorteil für Sie: Die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten ist haftungsrechtlich der Abgabe in Papierform gleichgestellt. Dies bestätigt die unterzeichnende Bank oder Sparkasse mit der Abgabe der Haftungsklarstellungserklärung. Eine Übersicht der Banken und Sparkassen, die am Verfahren teilnehmen, finden Sie unter https://digitaler-finanzbericht.de/finanzinstitute/teilnehmende-banken-und-sparkassen

Mandanten ansprechen

Weisen Sie Ihre Mandanten auf die elektronische Übermittlung hin. Erklären Sie die Vorteile des Verfahrens mit Hilfe der Produktinfo oder machen Sie mit dem Banner in DATEV MyMarketing (datev-mymarketing.de) auf Ihrer Homepage darauf aufmerksam. Möglicherweise wurden Ihre Mandanten bereits von ihren Kreditinstituten informiert. Wenn Ihre Mandanten am Verfahren teilnehmen möchten, erklären sie gegenüber ihren Kreditinstituten die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse. Dazu können sie die erweiterte Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) der Banken oder Sparkassen nutzen. Ihre Mandanten müssen lediglich die Kanzlei als Absender eintragen, um Sie gegenüber der Bank oder Sparkasse zu autorisieren.

Mandanten informieren

Ihre Mandanten können sich in diesem Trialogbeitrag über den digitalen Finanzbericht informieren.

Es ist sehr gut, sämtliche Zins und Tilgungspläne einsehen zu können. In Zukunft wäre es wünschenswert, wenn die Banken die vorhandenen Daten mitliefern, DATEV die zugehörigen Buchungen bereitstellen und es durch den Rückkanal automatisch verbucht werden kann. Das würde in der Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung eine große Erleichterung bedeuten.“

Kevin Hiller, StBG mbH & Co. KG Ludwig Pfefferle

Rechtliche Absicherung zwischen Kanzlei und Mandant

Mithilfe einer entsprechenden Teilnahmeerklärung zwischen Ihren Mandanten und Ihrer Kanzlei können Sie die elektronische Abschlussdatenübermittlung rechtlich absichern. Eine Textvorlage finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung unter Vorlage für die Datenübermittlung an Banken.

Übermittlung der Abschlussdaten an die Bank

Wenn Jahresabschluss oder Einnahmenüberschussrechnung fertig erstellt sind, wird mit den Auswertungen ein zusätzlicher XML-Datensatz erzeugt, der als Anhang in die jeweilige Auswertung (PDF-Dokument) integriert ist. Zur Übermittlung der Daten und Dokumente steht Ihnen in Kanzlei-Rechnungswesen der Assistent Abschlussdaten an Banken senden zur Verfügung. Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt durch die Übermittlung.

Rückkanal Digitaler Finanzbericht – Aktuelle Kreditdaten von Banken und Sparkassen erhalten

Mit dem Rückkanal vom Kreditinstitut zum Steuerberater werden aktuelle Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne von den teilnehmenden Banken und Sparkassen rückübertragen und anschließend in Kanzlei-Rechnungswesen in der Kreditübersicht von Banken angezeigt. Zusätzlich werden die Kontokorrentlinie und der Überziehungszinssatz für aussagefähigere Liquiditätsbetrachtung übermittelt.

Der Rückkanal nutzt dieselbe Infrastruktur wie die Übermittlung des Digitalen Finanzberichts – nur in umgekehrter Richtung. Nachdem Sie den Jahresabschluss übermittelt haben, stellt das Kreditinstitut die vereinbarten Informationen in digitaler, strukturierter Form in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung.

„Der digitale Finanzbericht bietet einen schnellen und gleichzeitig sicheren Weg zur papierlosen Übermittlung von Jahresabschlüssen direkt vom Steuerberater an das Kreditinstitut. Der DiFin ermöglicht zudem eine automatische Übernahme vieler Zahlen aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung direkt in unser Bilanzauswertungsprogramm. Das ermöglicht uns als Sparkasse schnellere Prozesse, wovon auch unsere Kunden profitieren. Über den DiFin-Rückkanal können Steuerberatern darüber hinaus strukturierte Finanzdaten wie Zins- und Tilgungspläne der Kunden für die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung digital zur Verfügung gestellt werden. Dies kann als ein Baustein zur Optimierung der Qualität unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen genutzt werden und ermöglicht so unseren Kunden Managemententscheidungen auf noch aussagefähigerer Zahlenbasis treffen zu können.“

Julia Weidmann, Sparkasse Hohenlohekreis

Dadurch können Sie schneller, detaillierter und individueller mit einer stets aktuellen Qualitäts-Buchführung beraten. Dies gilt für das regelmäßige Controlling eines Unternehmens, notwendige Kreditanträge und -verlängerungen und für die zukünftige Unternehmensentwicklung.

Voraussetzungen für die Anzeige der aktuellen Kreditdaten

Um die Vorteile des Rückkanals nutzen zu können, müssen bereits bei der Übermittlung der Daten an die Bank oder die Sparkasse im Assistenten Abschlussdaten an Banken senden in Kanzlei-Rechnungswesen die vereinbarten Kreditdaten bei der Bank oder der Sparkasse angefordert werden. Bei den bereits am Verfahren zur Rückübertragung von Kreditdaten teilnehmenden Kreditinstituten ist dieses Anfordern automatisch vorbelegt. Informationen zu den teilnehmenden Banken und Sparkassen, die am Rückkanal teilnehmen, finden Sie unter: www.datev.de/hilfe/1022569

Alle Informationen finden Sie unter: go.datev.de/digitaler-finanzbericht

Zu den Autoren

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

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Klaus Meier

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