Digitaler Finanzbericht - 27. Juni 2023

Weiterentwicklung des Digitalen Finanzberichts

Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein standardisiertes Übermittlungsverfahren, mit dem Sie Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen digital bei Banken und Sparkassen einreichen. Statt weiterhin umfangreiche gedruckte Dokumente zu übergeben, können Sie diese elektronisch an das jeweilige Kreditinstitut übermitteln – analog zur E-Bilanz an die Finanzbehörden.

Sie nutzen dabei ein effizientes, medienbruchfreies und sicheres Verfahren, bei dem alle Beteiligte profitieren. Zu Jahresbeginn wurde der Digitale Finanzbericht um den Rückkanal erweitert. Kanzleien können seit Anfang Januar bei der digitalen Übermittlung der Jahresabschlüsse aktuelle Kreditinformationen direkt von den Banken über den DiFin Rückkanal erhalten und diese für die Finanzbuchführung und Beratung in der Kreditübersicht von Banken einsehen. Seit Mai umfasst diese Informationen zum Sollzinssatz, zur Kontokorrentlinie und zum Überziehungszinssatz für eine detaillierte Liquiditätsbetrachtung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Jahresabschlüsse an die Deutsche Bundesbank zu senden, um im Gegenzug eine Bonitätsanalyse zu erhalten.

Hinweg Digitaler Finanzbericht – Abschlussdaten an Banken senden

Keine erweiterten Haftungsrisiken

Ein großer Vorteil für Sie: Die elektronische Übermittlung der Abschlussdaten ist haftungsrechtlich der Abgabe in Papierform gleichgestellt. Dies bestätigt die unterzeichnende Bank oder Sparkasse mit der Abgabe der Haftungsklarstellungserklärung. Eine Übersicht der am Verfahren zum Hinweg teilnehmenden Banken und Sparkassen finden Sie unter https://digitaler-finanzbericht.de/finanzinstitute/teilnehmende-banken-und-sparkassen

Ansprache Ihrer Mandantinnen und Mandanten

Weisen Sie Ihre Mandantinnen und Mandanten auf die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung hin und erklären sie die Vorteile des Verfahrens mit Hilfe der Produktinfo oder machen mit dem Banner in DATEV MyMarketing (datev-mymarketing.de) auf Ihre Homepage aufmerksam. Gegebenenfalls wurden diese bereits von ihren Kreditinstituten informiert. Wenn Ihre Mandantinnen und Mandanten am Verfahren teilnehmen möchten, erklären sie gegenüber ihren Kreditinstituten die Verbindlichkeit der digital übermittelten Jahresabschlüsse. Dies erfolgt mit der erweiterten Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE), die von den Banken oder Sparkassen bereitgehalten wird. Hier müssen Ihre Mandanten lediglich die Kanzlei als Absender eintragen, um Sie gegenüber der Bank oder Sparkasse zu autorisieren.

Hinweis: Ihre Mandantinnen und Mandanten können sich in diesem Beitrag über den digitalen Finanzbericht informieren.

Es ist sehr gut, sämtliche Zins und Tilgungspläne einsehen zu können. In Zukunft wäre es wünschenswert, wenn die Banken die vorhandenen Daten mitliefern, DATEV die zugehörigen Buchungen bereitstellen und es durch den Rückkanal automatisch verbucht werden kann. Das würde in der Buchhaltung und Jahresabschlusserstellung eine große Erleichterung bedeuten.“

Kevin Hiller, StBG mbH & Co. KG Ludwig Pfefferle

Rechtliche Absicherung zwischen Kanzlei und Mandant

Zur rechtlichen Absicherung können Sie die elektronische Abschlussdatenübermittlung über eine entsprechende Teilnahmeerklärung zwischen Ihren Mandantinnen und Mandanten und Ihrer Kanzlei vereinbaren. Eine Textvorlage finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument „Vereinbarung zur elektronischen Übermittlung“ unter „Vorlage für die Datenübermittlung an Banken“.

Übermittlung der Abschlussdaten an die Bank

Nach Fertigstellung der Arbeiten zum Jahresabschluss oder der Erstellung der Einnahmenüberschussrechnung, haben Sie von den angeforderten Unterlagen bereits ein PDF-Dokument erstellt. Zur Übermittlung der Daten und Dokumente steht Ihnen der Assistent „Abschlussdaten an Banken senden“ aus Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung.

Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt zur Übermittlung.

Rückkanal Digitaler Finanzbericht – Aktuelle und geänderte Kreditdaten von Banken und Sparkassen erhalten

Mit dem Rückkanal als Übertragungsweg zwischen Kreditinstitut und Steuerberater werden aktuelle Kreditparameter sowie Zins- und Tilgungspläne von den teilnehmenden Banken und Sparkassen rückübertragen und anschließend in Kanzlei-Rechnungswesen angezeigt. Zusätzlich werden Ihnen die Kontokorrentlinie und der Überziehungszinssatz für aussagefähigere Liquiditätsbetrachtung übermittelt.

Der Rückkanal erfolgt über dieselbe Infrastruktur wie der Hinweg des Digitalen Finanzberichts – nur in umgekehrter Richtung. Nachdem Sie den Jahresabschluss übermittelt haben, stellt das Kreditinstitut die vereinbarten Informationen in digitaler, strukturierter Form in DATEV-Kanzlei-Rechnungswesen zur Verfügung.

„Der digitale Finanzbericht bietet einen schnellen und gleichzeitig sicheren Weg zur papierlosen Übermittlung von Jahresabschlüssen direkt vom Steuerberater an das Kreditinstitut. Der DiFin ermöglicht zudem eine automatische Übernahme vieler Zahlen aus Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung direkt in unser Bilanzauswertungsprogramm. Das ermöglicht uns als Sparkasse schnellere Prozesse, wovon auch unsere Kunden profitieren. Über den DiFin-Rückkanal können Steuerberatern darüber hinaus strukturierte Finanzdaten wie Zins- und Tilgungspläne der Kunden für die Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung digital zur Verfügung gestellt werden. Dies kann als ein Baustein zur Optimierung der Qualität unterjähriger betriebswirtschaftlicher Auswertungen genutzt werden und ermöglicht so unseren Kunden Managemententscheidungen auf noch aussagefähigerer Zahlenbasis treffen zu können.“

Julia Weidmann, Sparkasse Hohenlohekreis

Dadurch können Sie schneller, detaillierter und individueller mit einer stets aktuellen Qualitäts-Buchführung beraten. Dies gilt für das regelmäßige Controlling eines Unternehmens, notwendige Kreditanträge und -verlängerungen und für die zukünftige Unternehmensentwicklung.

Welche Voraussetzungen sind für die Anzeige der aktuellen Kreditdaten notwendig?

Um die Vorteile des Rückkanals nutzen zu können, erfolgt bei der Übermittlung der Daten an die Bank oder die Sparkasse auf dem DiFin Hinweg im Assistenten Abschlussdaten an Banken senden in Kanzlei-Rechnungswesen gleichzeitig das Anfordern der vereinbarten Kreditdaten bei der Bank oder der Sparkasse.

Dabei werden die bereits am Verfahren zur Rückübertragung von Kreditdaten teilnehmenden Kreditinstitute, mit einem Haken vorbelegt. Informationen zu den teilnehmenden Banken/Sparkassen des Rückkanals finden Sie unter www.datev.de/hilfe/1022569.

Alle Informationen finden Sie unter www.datev.de/digitaler-finanzbericht.

Zum Autor

Dietmar Zeilinger

Redaktion DATEV magazin

Weitere Artikel des Autors