- 30. Oktober 2013

„Moderne Zeiten“ für Steuerberater

Moderne Zeiten, unter diesem Motto stand der 36. Steuerberatertag des Deutschen Steuerberaterverbandes. Über 1.300 Steuerberater, dazu Gäste aus Verwaltung, Politik und Wirtschaft konnte DSTV-Präsident Harald Elster im Festsaal des Maritim, Berlin begrüßen. Auch die Redaktion des DATEV magazin war dabei.

Im besonderen Fokus der Tagungsteilnehmer steht von jeher der Eröffnungstag. Auch in diesem Jahr beeindruckte die Rednerliste mit Experten aus Verwaltung, Lehre und Praxis. So kritisierte Elster mit rheinischem Humor im Rahmen seines Eröffnungsvortrags Missstände der Steuerpolitik. Steuererhöhungen widersprechen trotz überbordender Steuereinnahmen dem Artikel 9 Rheinisches Grundgesetz (RG) „Wat soll da Kwatsch“. Hochdeutsch: „Was soll der Quatsch?“. Die Investitionsmöglichkeiten sollen zudem nicht über Gebühr beschränkt werden (Wohlstandsgesetz RG): „Mer muss och jünne könne“). Elster hob das in Deutschland funktionsfähige Steuersystem hervor, getragen durch eine effiziente Finanzverwaltung, Bürgerakzeptanz und Beraterqualität. Seine Forderungen: statt Steuererhöhung besser Steuervereinfachung anstreben, statt Flickwerk besser Geradlinigkeit und Konsequenz: Baustellen wie die kalte Progression beseitigen, Frustration der Leistungsträger vermeiden, Mehrwertsteuersätze vereinheitlichen, Aufbewahrungsfristen verlängern und Pauschbeträge der Geldwertentwicklung anpassen.

Besonders prangerte Elster die durch das Steuermissbrauchsbekämpfungsgesetz entstandene Rechtsunsicherheit an. Unternehmer und Steuerberater werden kriminalisiert.

Daran anknüpfend warnte Dr. Rolf Koschorrek, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe, vor den drohenden Deregulierungsbestrebungen innerhalb der Europäischen Union. Das hohe Gut der Freiberuflichkeit soll dort zum Abschuss freigegeben werden. Immerhin konnte eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die die Leistungsfähigkeit des freien Berufs Steuerberater dokumentieren soll.

Das Auditorium auf dem Steuerberatertag (Foto: Claas Beckmann)Der derzeitige Präsident des Bundesfinanzhofs, Herr Dr. Mellinghof, eröffnete den Reigen hochkarätiger Fachvorträge mit seinen Ausführungen zu den Unterschieden zwischen Besteuerungsverfahren und Steuerstrafverfahren. Da diese gleichrangig nebeneinander stehen, aber eigenständigen Regeln und Verfahrensgrundsätzen folgen, führte das bereits dazu, dass ein Sachverhalt vor dem Strafgericht verurteilt wurde, obwohl die Finanzverwaltung keine Steuerhinterziehung sah. Mellinghof fordert, ein Strafverfahren nicht aufgrund von Vermutungen, sondern erst bei konkreten Sachverhalten einzuleiten. Besondere Probleme verursacht in der Praxis die durch § 208 Abgabenordnung verursachte Doppelzuständigkeit. Der Steuerpflichtige weiß zunächst nicht, in welcher Funktion die Steuerfahndung tätig wird. Ist die Steuerfahndung im Besteuerungsverfahren tätig, dann hat er kein Mitwirkungsverweigerungsrecht, anders, wenn die Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren tätig ist.

Rechtsstaatlich äußerst bedenklich sind Einsätze der sogenannten Flankenschutzfahnder. Für sie gibt es keine Rechtsgrundlage, ihr Einsatz ist unverhältnismäßig, ihre Zulässigkeit nicht gerichtlich geklärt und hinreichende Anhaltspunkte für ein Strafverfahren fehlen.

Den Vormittag beschloss dann ein gemeinsamer Vortrag von Eckehard Schmidt, Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, und Prof. Drüen, Heinrich Heine Universität Düsseldorf, über Bestrebungen, Ziele und Grenzen der Verwaltung, ein elektronisches Risikosystem einzuführen. Munter tauschten sie Meinungen und Argumente aus und vermittelten den Zuhörern einen plastischen Eindruck von den zu erwartenden Veränderungen.

Weiter ging es am Nachmittag mit Vorträgen des bekannten Strafverteidigers Dr. Rolf Schwedhelm und des Leiters der Strafsachenstelle Köln Max Rau zur Aufdeckung von Steuerhinterziehung durch Steuerfahndung. Erstaunlich, welche Sachverhalte eine Fahndung auslösen können, beeindruckend, mit welcher Präzision die Fahndung abläuft. Hier hilft nur, genauestens die Spielregeln zu beachten, beispielsweise „Das Recht zu schweigen – Die Kunst zu reden“ (Schwedhelm).

Und so ging es Schlag auf Schlag zwei Tage lang: Hochkarätige Referenten, den Berufsstand bewegende Themen, hitzige Diskussionen zwischen Beraterschaft, Richtern und Verwaltung.

Nicht umsonst ist das DATEV magazin bei solchen Veranstaltungen dabei. Hier haben wir schon viele Referenten als Autoren gewinnen können, die spannend und qualifiziert für den Berufsstand schreiben.

Foto: DATEV, Claas Beckmann

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Ulrich Gojowsky

Redaktion DATEV magazin

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