Die EECC-Richtlinie der EU schreibt die Einführung öffentlicher Warnsysteme vor. Ab 2022 sollen wichtige Meldungen zum Schutz der Bevölkerung auf allen Handys in einer betroffen Region erscheinen. Dieser digitale Ansatz ist überfällig, sagt Critical-Event-Management-Spezialist Everbridge.

Bombenentschärfungen, Unwetter, Hochwasser, Waldbrände, Chemieunfälle oder Angriffe mit terroristischem Hintergrund – es gibt auch in Deutschland viele Gründe, warum in kürzester Zeit die Bevölkerung alarmiert werden muss. Nach wie vor im Einsatz sind Sirenen, auch wenn ihre Zahl nach Ende des Kalten Krieges aus Kostengründen deutlich reduziert wurde. Polizei und Feuerwehr schicken zudem Lautsprecherwagen los, um die Menschen zu informieren. Gleichzeitig senden Radio- und Fernsehstationen Warnmeldungen.

All diese Kanäle sind allerdings analog und als alleinige Mittel nicht mehr zeitgemäß – im Katastrophenfall müssen die zuständigen Behörden und Stellen nicht nur in der Lage sein, die Gefahren für die Menschen in einem betroffenen Gebiet schnell und in der jeweiligen Muttersprache zu kommunizieren, sie müssen gleichzeitig auch über geeignete Maßnahmen informieren und Rückmeldungen erhalten können.

Everbridge zufolge ist ein digitales Warnsystem daher eine sinnvolle Ergänzung. Zwar gebe es bereits verschiedene kostenlose Warn-Apps für das Smartphone, diese würden sich allerdings erheblich in der geografischen Abdeckung und den Notfällen, vor denen gewarnt wird, unterscheiden. Das größte Manko dieser Systeme liege in der Tatsache begründet, dass die Apps von jedem einzelnen User erst einmal heruntergeladen und installiert werden müssten. Stand heute habe nur ein Bruchteil der deutschen Bevölkerung eine entsprechende App auf dem Mobilgerät.

Eine Massenalarmierung im Notfall werde damit nicht erreicht – die schreibt die Richtlinie zum Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation (European Electronic Communication Code, kurz EECC) allerdings vor. Bis zum 21. Juni 2022 müssen alle EU-Mitgliedsstaaten ein digitales Warnsystem eingerichtet haben, mit dem sie 95 Prozent der Bevölkerung über das Handy erreichen. Dieses System soll im Falle einer Naturkatastrophe, eines Terroranschlags oder eines anderen schweren Notfalls Warnungen über das öffentliche Mobilfunknetz unabhängig vom Provider und dem Endgerät an alle Menschen in der betroffenen Region schicken.

Everbridge zufolge muss ein effektives modernes Warnsystem über das öffentliche Mobilfunknetz spezielle Kriterien erfüllen. Deshalb sollten sich Behörden und andere Organisationen folgende Fragen stellen:

  • Erreicht das System wirklich alle Personen im betroffenen Gebiet?
  • Informiert es in Echtzeit darüber, wie viele Personen sich in dem Krisenbereich befinden und wer die Warnmeldung erhalten hat?
  • Ist sichergestellt, dass der Handynutzer sein Gerät nicht erst für den Dienst aktivieren und konfigurieren muss?
  • Können Nachrichten an ausländische Personen in ihrer Muttersprache verschickt werden?
  • Ist eine bidirektionale Kommunikation möglich, sodass sich die zuständigen Stellen von den Menschen vor Ort bestätigen lassen können, dass sie in Sicherheit sind bzw. es möglich ist, ihre Notrufe entgegenzunehmen?
  • Kann das System mit anderen Kommunikationsmitteln wie Sirenen, TV, Radio oder Digital Signage als Teil einer ganzheitlichen Warnlösung koordiniert werden?

„Im Notfall ist es wichtig, die Menschen auf so vielen Kanälen wie möglich zu erreichen. Ohne eine digitale Lösung geht es in Zukunft nicht. Dessen müssen sich die Behörden und Notfallverantwortlichen bewusst sein. Sie müssen sicherstellen, dass ihr Warnsystem über alle Funktionalitäten verfügt, um im Ernstfall die Bevölkerung schnell und zuverlässig zu informieren“, erklärt Andreas Junck, Director of Sales DACH bei Everbridge. „Wie das gehen kann, zeigt Island. Das Land hat aktuell ein digitales Warnsystem auf Basis des öffentlichen Mobilfunknetzes umgesetzt, um seine 360.000 Einwohner und über zwei Millionen Besucher pro Jahr im Ernstfall flächendeckend zu schützen. Deutschland und andere Länder der EU sollten hier schnell nachziehen und nicht warten, bis die EECC-Richtlinie es sowieso vorschreibt.“

Autor: Bernhard Lück

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