Das Landeskabinett hat nun einer Bundesratsinitiative des Niedersächsischen Innenministeriums zugestimmt. Das Ziel ist es, durch Änderungen im Netzwerk­durchsetzungsgesetz die Identifizierbarkeit im Internet zu erleichtern. Inzwischen wird der Vorschlag auch von Mecklenburg-Vorpommern untersützt.

Dazu soll in das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine Identifikationspflicht aufgenommen werden. Nutzer müssten dann bei der Registrierung in sozialen Netzwerken Namen, Anschrift und Geburtsdatum angeben. Der Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes soll auch auf Anbieter von Spieleplattformen erweitert werden. Diese werden insbesondere durch die Einbettung von Messangerdiensten und spielinternen Kommunikationsmöglichkeiten zur Verbreitung von Hassbotschaften genutzt.

Dazu erklärte der Initiator dieser Gesetzesänderung, der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Um Straftaten im Internet verfolgen zu können, müssen wir die Möglichkeit haben, die Täter zu identifizieren. Einen rechtsfreien Raum im Internet dürfen wir gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung von Hass und Hetze nicht dulden.“

Pistorius weiter: „Betreiber von einschlägigen Kommunikationsplattformen im Netz“, so Pistorius, „müssen zukünftig diejenigen identifizieren können, die bisher oft hinter anonymen Accounts Hass und Hetze verbreiten. Wenn Nutzerinnen und Nutzer ihre persönlichen Daten hinterlegen, sind diese im Falle eines Strafermittlungsverfahrens beim Betreiber abrufbar. Das erleichtert und beschleunigt die Ermittlungen, Straftaten können effektiv verfolgt werden.“

Dies bedeute jedoch nicht, so Pistorius, dass man eine Klarnamenpflicht fordere. Aber wenn jemand unter seinem Nickname etwas strafrechtlich Relevantes formuliere oder gar jemanden bedrohe, müsse er dafür auch belangt werden können. So sollen mögliche Opfer geschützt werden.

Bisher stießen Ermittlungen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder auch Bedrohung oft sehr rasch an ihre Grenzen. Ohne eine Identifikationspflicht seien Täterinnen oder Täter kaum zu ermitteln. Unter der Verwendung von Pseudonymen könne bislang jede Person uneingeschränkt Kommentare abgeben, ohne befürchten zu müssen, dass sie rasch identifiziert werden könne. Notwendig sei daher immer ein erheblicher Ermittlungsaufwand.

Mit der Gesetzesinitiative sollen die Verantwortlichen aus der Anonymität des Netzes herausgeholt und die Betreiber von Plattformen in die Pflicht genommen werden. Damit die bisherige Gesetzeslücke geschlossen werden kann, müssen weitere Länder die Initiative Niedersachsens unterstützen und der Bundestag zustimmen.

Der Vorstoß Niedersachsens wird auch von Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Dazu erklärte der Innenminister des Landes, Lorenz Caffier: „Wir alle beobachten, dass insbesondere in sozialen Medien längst nicht nur ein rauer Ton herrscht, sondern unter dem Deckmantel der Anonymität Hass gesät wird. Und uns muss bewusst sein, dass Worte irgendwann auch in Taten umschlagen können. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wir müssen es unseren Ermittlungsbehörden leichter ermöglichen, an die Täter heranzukommen. Bei Anbietern sollen deshalb Name und Anschrift hinterlegt sein, im Fall von Straftaten können Ermittler darauf zugreifen.“

Auch Caffier wandte sich gegen eine Klarnamenpflicht: „Wir brauchen eine leichtere Identifizierbarkeit, um gegen Beleidigungen und Hass vorzugehen. Es geht ausdrücklich nicht um einen Zwang zu Klarnamen auf Plattformen. Pseudonyme sind weiter möglich, aber der richtige Name muss bei der Registrierung angegeben werden“, ergänzt Caffier.

Zudem sollen diese neue Regelung sowie auch die weiteren Regeln des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes auch auf Spieleplattformen ausgeweitet werden. „Soziale Medien wie Facebook oder Twitter sind das Eine. Aber Kommunikation jeder Form, darunter eben auch Hass, findet immer öfter auf Plattformen außerhalb dieser Anbieter statt, zum Beispiel auf Spieleplattformen. Deshalb müssen diese Regeln auch dort gelten“, so der Innenminister abschließend.

Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen wollen den Antrag auf Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes in der Bundesratssitzung am 14. Februar einbringen.

Autor: Manfred Klein

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