Rechenzentren sollen effizienter gekühlt werden und weniger Strom verbrauchen: Darum hat die deutsche Bundesregierung im Kabinett ein neues Energieeffizienzgesetz beschlossen. Welche neuen Vorgaben dadurch entstehen.

Energieeffiziente Rechenzentren sind eine Aufgabe staatlicher Regulierung – deshalb hat die neue Bundesregierung im Kabinett ein neues Energieeffizienzgesetz verfasst, wie ein Artikel des Online-Magazins Heise berichtet. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz soll das Gesetzesvorhaben „exakt den Vorgaben der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland“ entsprechen.  

Effiziente Kühlung und nachhaltiger Strom 

Betreiber von Rechenzentren sollen zukünftig mehr Strom aus nachhaltigen Quellen verwenden: Ab 2024 sollen regenerative Energien 50 Prozent, ab 2027 100 Prozent des gesamten Strombedarfs decken. Der sogenannte Energy Reuse Factor (ERF) regelt die Abwärmenutzung und soll bei einer Inbetriebnahme des Rechenzentrums ab dem 1. Juli 2026 10 Prozent, ab dem 1. Juli 2027 15 Prozent betragen. Darüber hinaus sind RZ-Betreiber bis zum 1. Juli 2025 dazu verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Um den Einsatz von Kältemitteln zu regulieren, schreibt das Energieeffizienzgesetz Mindesttemperaturen für die Luftkühlung vor: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Rechenzentren erst bei einer Eintrittstemperatur von 24 Grad mithilfe von Kälteanlagen kühlen. Auch das aktuell geläufigste Kältemittel soll ersetzt werden: Momentan wird überwiegend R410A genutzt, auch wenn es dem Klima 2088-mal mehr schadet als CO2. Deshalb soll es schrittweise weniger genutzt und durch nachhaltigere Kältemittel ersetzt werden. Mit diesen und weiteren Maßnahmen erhofft sich die deutsche Regierung, Rechenzentren schon bald grüner und effizienter zu gestalten und damit einen Beitrag zum Klima zu leisten. 

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