Zukunftschancen | Für Mandanten ist der Steuerberater die wichtigste Anlaufstelle zum Thema Kassennachschau. Für Kanzleien heißt das: Hier liegen Beratungsmöglichkeiten.
Standardisierung von Kassendaten | Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen verlangt eine einheitliche digitale Schnittstelle. Kassenhersteller sollen das bis 2020 umsetzen.
Verfahrensdokumentation | Bei elektronischen Aufzeichnungssystemen spielt die Verfahrensdokumentation eine besondere Rolle. Fehlt diese, kann es bei Betriebsprüfungen zu Zuschätzungen kommen.
Kassen-Nachschau | Seit Januar 2018 gilt eine neue gesetzliche Regelung zur Kassen-Nachschau, die höhere Anforderungen an die Grundaufzeichnungen stellt.
Einzelaufzeichnungen oder offene Ladenkasse | Der offenen Ladenkasse drohte zwischenzeitlich das Aus. Deren Fortbestand ist nun gesetzlich verankert.
Rechenzentrumslösung | Elektronische Registrierkassen erfüllen mehr Funktionen als den bloßen Kassiervorgang. Dadurch steigen die Anforderungen an die Kassenführung.
Manuelle Kassenführung | Im bargeldintensiven Betrieb führen schwere formelle Fehler in der Kassenführung zu Mehrsteuern. Das kann zur Schadensersatzpflicht des Steuerberaters führen.
Erfassung der Bareinnahmen | Viele der aktuell verwendeten elektronischen Kassen müssen vor dem 1. Januar 2017 umgerüstet oder ausgetauscht werden.
Aufzeichnungspflichten | Ab 2017 sind bargeldintensive Unternehmen verpflichtet, eine Kasse vorzuhalten, die Einzelaufzeichnungen gewährleistet.
Haftungsvermeidung | Bareinnahmen, die der Mandant nicht ordnungsgemäß erfasst, können auch für den Berater ein Haftungsrisiko sein.