Für Mandanten ist der Steuerberater die wichtigste Anlaufstelle zum Thema Kassennachschau. Dies zeigen die Ergebnisse einer Studie. Für Kanzleien heißt das: Hier liegen Beratungsmöglichkeiten.
Anlass für die von Mittelstandsverbund (ZGV), DATEV und dem unabhängigen Marktforschungsinstitut mindline energy GmbH durchgeführte Studie ist die Richtlinie der neuen Kassennachschau. Eine Richtlinie, die im Kern besagt, dass Finanzämter bei Betrieben der Bargeldbranche ohne Voranmeldung prüfen können, ob die in einem Kassensystem erfassten Daten den gesetzlichen Formvorschriften entsprechen. Nach § 146 b Abgabenordnung (AO) kann die Finanzverwaltung auch außerhalb einer regulären Außenprüfung prüfen. Die Studie stellt den Status quo bestehender Kassensysteme dar sowie die Umsetzung der neuen Richtlinie zur Speicherung und Archivierung von Kassendaten. Befragt wurden 657 Unternehmen aus 50 unterschiedlichen Verbundgruppen.
Die meisten Unternehmen setzen PC-(Kassen-)Systeme ein (69 Prozent), wohingegen App-Systeme kaum genutzt werden. Mit 58 Prozent verwenden über die Hälfte der Befragten lediglich eine Kasse. Die Unternehmen, die mit digitalen Kassen arbeiten, verfügen zu 68 Prozent über internetfähige Systeme, gegenüber fast einem Drittel, die keinen Internetzugriff haben. Allerdings haben sieben Prozent aller Digitalkassenanwender keine zusätzlichen Anschlüsse, um Daten zu exportieren. Ein Umstand, der verhindert, dass sie die aktuellen Richtlinien nicht umsetzen können. Von den Unternehmen, die mehrere digitale Kassen verwenden, verfügen 70 Prozent über eine einheitliche Hardware, jedoch von verschiedenen Anbietern. Mit 92 Prozent ist auch eine sehr einheitliche Software vorhanden, und auch hier sind die Anbieter sehr heterogen. Große Unterschiede bestehen bei den lokalen Warenwirtschaftssystemen, über die fast ein Viertel aller Nutzer von Digitalkassen überhaupt nicht verfügen.
Unternehmen in mehr als der Hälfte aller Fälle haben sich noch überhaupt nicht mit dem Thema Kassennachschau auseinandergesetzt.
Auf die Frage nach der bisherigen Beschäftigung mit den verschiedenen Aspekten der neuen gesetzlichen Anforderungen aus der Richtlinie kam eine eher oberflächliche Resonanz. Am meisten wurde sich noch mit den Einzelaufzeichnungen der Geschäftsvorfälle und der zeitgerechten Erfassung beschäftigt. Das Thema Verfahrensdokumentation rangiert hier auf dem letzten Platz, nicht zuletzt, da sich die Unternehmen in mehr als der Hälfte aller Fällen noch überhaupt nicht mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Bei denjenigen, die sich bereits damit befasst haben, haben jeweils weniger als die Hälfte konkrete Maßnahmen ergriffen. Außerdem herrscht bei einigen Aspekten noch Unwissenheit über einen konkreten Handlungsbedarf, die Kassenschau liegt mit 20 Prozent und die Verfahrensdokumentation mit 19 Prozent weit vorne.
Von denjenigen, die sich schon intensiv mit bestimmten Themen beschäftigt haben, haben bereits zwei bis knapp drei Viertel konkrete Schritte in die Wege geleitet. Zudem sinkt mit intensiver Beschäftigung mit den Themen auch die Unsicherheit darüber, was konkret zu tun ist.
Bezüglich der Informationsquellen auf Unternehmensseite sind bei den Themen Kassenführung vor allem Steuerberater (67 Prozent) und Kassenhersteller beziehungsweise -händler (42 Prozent) die erste Anlaufstation.
Wichtiges Beratungsthema
Die Ergebnisse der Studie machen deutlich, dass dieses Thema bei den mittelständischen Unternehmen noch lange nicht angekommen ist. Verbände wie der ZGV gehen das Thema bei den in diesen Verbänden organisierten Unternehmen verstärkt an und verweisen auf die Beratungsleistungen der Steuerberater. DATEV unterstützt die Steuerberater dabei mit einem breiten Informationsangebot, unter anderem in Form von Fachseminaren oder Fachmedien.
Fotos: MileA, Rodrusoleg / Getty Images
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Weiterbildungsangebote und Fachliteratur für Mitglieder und Mandanten zum Thema Kasse finden Sie unter: www.datev.de/kasse-weiterbildung
Weitere Informationen zum ZGV finden Sie unter www.mittelstandsverbund.de