HinSchG | Das Hinweisgeberschutzgesetz ist endlich in Kraft getreten. Mitarbeiter können nun ohne Angst vor Konsequenzen Compliance- Verstöße melden.
Berufspolitik | Am 2. Juli 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden in Kraft getreten. Die WPK weist u. a. darauf hin, dass das in WP/vBP-Praxen bereits bestehende System an das neue Hinweisgeberschutzgesetz angepasst werden muss.
Whistleblower | Seit dem 2. Juli ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Die BRAK gibt einen Überblick über die Regelungen und die Lücken, die aus ihrer Sicht bestehen.
EU-Recht | Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem EuGH verklagt, da die Richtlinie über den Schutz von Hinweisgebern (sog. Whistleblower-Richtlinie) nicht vollständig umgesetzt wurde.
Hörbar Steuern - Der DATEV-Podcast | Eigentlich war mit dem Hinweisgeberschutzgesetz schon alles geklärt - und nun hat der Bundesrat doch mehrheitlich seine Zustimmung verweigert. Wie es nun weitergeht, klären wir in einer aktuellen Podcast-Folge.
Hinweisgeberschutzgesetz | Ein Bundestagsbeschluss zum Schutz von sog. Whistleblowern (HinSchG) hat am 10.02.2023 im Bundesrat nicht die erforderliche Zustimmung erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten und geht in den Vermittlungsausschuss.
Hörbar Steuern - Der DATEV-Podcast | Wer im Job Hinweise auf Verstöße aller Art geben möchte, sollte dies anonym und geschützt tun können. Mehr zur neuen Whistleblower-Richtlinie in unserer neuen Podcast-Folge.
Berufsrecht | Auf seiner letzten Sitzung im Jahr 2022 hat der Deutsche Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Der DStV kritisiert, dass nach wie vor die geforderte Gleichbehandlung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern mit den Rechtsanwälten fehlt.
Gesetzgebung | Die Bundesregierung will einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglichen. Sog. Whistleblower verdienen Schutz vor Benachteiligungen. Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag nun beschlossen.
Gesetzgebung | Wer verfassungsfeindliche Äußerungen von Beamten meldet, soll künftig unter den Hinweisgeberschutz fallen und somit vor Repressalien geschützt sein. Das soll auch für Äußerungen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gelten. Das sieht eine vom Rechtsausschuss mehrheitlich angenommene Änderung am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Hinweisgeberschutz (BT-Drucks. 20/3442) vor.