Wer im beruflichen Umfeld Hinweise auf Verstöße aller Art geben möchte, sollte dies anonym und geschützt tun können. Die Whistleblower-Richtlinie macht es möglich - auch in Deutschland. Mehr dazu in unserer neuen Podcast-Folge.
Es hat etwas gedauert, bis Deutschland in die Puschen gekommen ist. Doch jetzt hat der Bundestag das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet und das Gesetz geht inhaltlich sogar über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Künftig müssen Unternehmen die Möglichkeit bieten, dass Angestellte anonym Hinweise zu Verstößen etwa gegen Arbeits- oder Datenschutz melden können. Was das nun für Unternehmen bedeutet, wie lange dafür noch Zeit bleibt und wie die Instrumente aussehen können, darüber sprechen wir in unserer neuen Podcast-Folge.
Redaktionsschluss: 30. Januar 2023; E-Mail: podcast@datev.de;
Hörer-Telefon: 0800 082 67 82
Gesprächspartner
Maximilian Degenhart, Rechtsanwalt, Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB
Unser Podcast-Team Constanze und Carsten
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