DATEV Finanzrechnung - 12. März 2018

Zahlungsströme übersichtlich darstellen

Mit DATEV Finanzrechnung werden automatisch Ein- und Auszahlungen während der Erfassung oder Generierung von Zahlungsbuchungen erstellt. Diese bilden die Grundlage für eine direkte Kapitalflussrechnung und die von Kommunen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich geforderten Finanzstatistiken.

Buchungserfassung im Modul

DATEV Finanzrechnung können Sie als Erweiterung zu DATEV Rechnungswesen nutzen. Das Modul ist in den Prozess der Buchführung integriert. Somit werden finanzrechnungsrelevante Sachverhalte direkt bei der Buchungserfassung in der Finanzbuchführung gebucht und es entsteht kein zusätzlicher Buchungsaufwand. Die Lösung reduziert damit den manuellen Aufwand und es ist kein Programmwechsel notwendig.

Für die Erzeugung der Ein- und Auszahlungsbuchungen stehen sowohl die Brutto- also auch die Nettofinanzrechnung zur Verfügung. Bei Auswahl des Nettoverfahrens wird die Vor- bzw. Umsatzsteuer auf separate Ein- und Auszahlungskonten gebucht.

Direkte Kapitalflussrechnung

Die durch das Zusatzmodul Finanzrechnung erzeugten Ein- und Auszahlungsbuchungen bilden die Grundlage für Cashflow-Rechnungen (z.B. direkte Kapitalflussrechnung) sowie Liquiditäts- und Finanzplanungen.

Die Kapitalflussrechnung stellt die Mittelherkunft und Mittelverwendung der liquiden Mittel dar. In der internationalen Rechnungslegung, z.B. nach IFRS und US-GAAP ist sie Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. Bei handelsrechtlichen Konzernabschlüssen ist die Kapitalflussrechnung laut § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB ebenfalls Pflicht.

Mit Hilfe des Moduls können Sie jederzeit eine Auswertung Ihrer Zahlungsströme erstellen.

Mittelverwendungsnachweis

Bei teilweise oder vollständig über öffentliche Gelder finanzierten Einrichtungen dienen die Buchungen der Finanzrechnung der Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen – auch hierbei unterstützt das Modul.

Erstellung von Statistiken im öffentlichen Bereich

Mit Hilfe der generierten Buchungen lassen sich ebenfalls die gesetzlich geforderten Auswertungen und Statistiken erstellen.

  • Kassenstatistik
  • Jahresrechnungsstatistik
  • Ergebnisrechnungsstatistik (NRW)

Auf Knopfdruck stehen Ihnen schnell aussagekräftige Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die Auswertungsschemata lassen sich ebenfalls – ohne Programmwechsel – direkt in der Finanzbuchführung individuell bearbeiten. Zur Weitergabe der Daten an das statistische Landesamt lassen sich die Statistiken im geforderten Format exportieren und versenden.

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