Internet-Security - 15. Mai 2020

Wer vor gefälschten Webseiten warnen will, darf Links nicht einfach weiterleiten

Vorsicht, wenn Sie Ihre Mandanten per Mail vor gefälschten Internetseiten warnen wollen: Oft gibt das E-Mail-Programm diese schlechten Internetadressen als klickbare Links an den Empfänger weiter. Aber Sie können schlechte Links unschädlich machen.

Cyberkrimielle verbreiten in Phishing-Mails oft klickbare Links auf gefälschte Internetseiten. Ziel sind die sensiblen Daten der Adressaten. In der Kanzlei schützt DATEVnet vor gefälschten Internetseiten und E-Mail-Adressen. Sie werden von Anfang an blockiert und erst gar nicht geöffnet.

Mandanten verfügen aber möglicherweise nicht über einen Schutz vor dem Aufruf betrügerischer Internetseiten und landen dann über eine Warn-Mail ihres Steuerberaters auf einer schlechten Internetseite.

Eckige Klammern entschärfen schlechte Links

Wer vor gefälschten Internetseiten oder E-Mail-Adressen warnen will, sollte vor dem Weiterleiten eckige Klammern in den Linktext setzen, also z. B.

soforthilfe-corona.nrw.de[.]com.

Die eckige Klammer bewirkt, dass das E-Mail-Programm diesen Link nicht erkennt und nicht mehr als anklickbar anzeigt. Auf diese Weise landet Ihre Warn-Mail auch nicht im SPAM-Ordner Ihres Mandanten.