Daten-Analyse-System - 5. Juni 2014

Steuerentlastung für verwitwete Alleinerziehende?

Der Bundesfinanzhof befasst sich derzeit mit der Frage, ob verwitwete Alleinerziehende durch den Entzug des Splittingtarifs unzulässig benachteiligt werden. Welche Mandanten potenziell von diesem Urteil betroffen sind, lässt sich mit dem DATEV Daten-Analyse-System ermitteln.

Alleinerziehende Eltern wurden bislang nach dem Tod des Ehepartners im aktuellen und folgenden Veranlagungszeitraum noch mit dem Splittingtarif besteuert – so wie zusammenlebende, verheiratete Eltern. Nach diesem Zeitraum verlieren sie diesen Vorteil und werden nach dem GrundtarifEStG für Alleinerziehende veranlagt. Der Bundesfinanzhof erörtert nun, ob hier nicht ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz der Ehe und der Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG vorliegt; ob also den verwitwtetenAlleinerziehenden die Entlastung durch den Splittingtarif zu Unrecht vorenthalten wird.

Betroffene Mandanten finden

Welche Mandanten potenziell von diesem Urteil betroffen sind, lässt sich mit dem DATEV Daten-Analyse-System ermitteln. Sie können sie auf den Sachverhalt aufmerksam machen und ggf. Einspruch einlegen.

Über eine Abfrage wird aus den vorhandenen Daten als Standardauswertung die infrage kommende Personengruppe zusammengestellt (Abfrage „Bei welchen Mandanten könnte zu prüfen sein, ob die Besteuerung als Alleinerziehender nach dem Grundtarif anstelle des Splittingtarifes möglicherweise verfassungswidrig sein könnte?“)

Wenn Sie Eigenorganisationclassic/comfort nutzen, können Sie diese Auswertung aus der Einkommensteuer auch mit der zusätzlichen Standardauswertung „Änderbare Bescheide“ verknüpfen. Wenn Sie die entsprechenden Feststellungsbescheide in der Komponente Post, Fristen und Bescheide erfasst haben, bekommen Sie damit einen schnellen Überblick über diejenigen Mandanten, deren Steuerbescheide noch änderbar sind.

Mustereinspruch einlegen

Bei der Standardauswertung steht unter der Registerkarte „LEXinform-Dokumente“ der passende
Mustereinspruch
bereit.

Auswirkungen simulieren

Mit DATEV Steuergestaltung können Sie simulieren, wie sich die zukünftige Steuerbelastung durch einen Wechsel des Steuertarifs verändern würde.

Mandantenübergreifende Auswertungen

Daten-Analyse-System verfügt über eine umfangreiche Auswahl mandantenübergreifender Standardauswertungen zu wichtigen Fragen aus den Programmen Personalwirtschaft, Rechnungswesen, Steuern, Eigenorganisation und Betriebswirtschaftlicher Beratung. Selbstverständlich können Sie auch individuelle Auswertungen erstellen.

Weitere Informationen