Elektronischer Einspruch - 26. Januar 2017

Steuerdeklarationsprozess digital

Im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18. Juli 2016 wird die Finanzverwaltung die Kommunikation mit dem Steuerbürger und dessen Vertreter bis 2022 in Stufen digitalisieren.

In einem ersten Schritt wurde von der Finanzverwaltung eine Schnittstelle für Software-Anbieter freigegeben, über die Einsprüche elektronisch übermittelt werden können.

Ab der DATEV-Programm-DVD 11.0 (voraussichtlich August 2017) werden Sie die neue Funktion direkt im DATEV Arbeitsplatz pro, den Steuerprogrammen und Post, Fristen und Bescheide finden. Damit können Sie direkt aus dem Programm gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einlegen.

Das sind Ihre Vorteile:

  • hoher Komfort durch Vorbelegung von Stammdaten
  • Integration in bestehende Prozesse über die unterschiedlichen Anwendungen hinweg
  • sichere und schnelle Übermittlung über die DATEV-Cloud
  • Überblick über alle elektronischen Einsprüche
  • Empfangsbestätigung durch das Finanzamt (Transferticket)
  • automatische Ablage im Dokumentenmanagementsystem (DATEV DMS classic, Digitale Dokumentenablage)
  • PDF-Erstellung zur Weiterleitung beziehungsweise zum Ausdruck