Fachliteratur - 17. Januar 2018

Steuerberater sind auch Menschen

Jeder hat das Recht, zu ver­stehen, was er liest. Auch Steuer­be­rater. Denn allzu oft werden sie mit In­for­ma­tionen zu­ge­schüttet. Das ist Prof. Dr. Claudia Ossola-Harings Moti­va­tion beim Schreiben für die DATEV-Fach­literatur, egal ob es um den Min­dest­lohn, ge­setz­­liche Än­de­rungen oder die Ab­schrei­bung beweglicher Güter geht.

Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Claudia Ossola-Haring, Fach­jour­nalistin, Refe­ren­tin, Unter­neh­mens­beratern und Pro­fes­sorin der All­ge­meinen Betriebs­wirt­schafts­lehre und Entre­pre­neurship sowie Change­ma­nage­ment an der SRH-Hoch­schule Heidel­berg Campus Calw

Ich habe Ihren Namen im DATEV-Shop gesucht und 61 Treffer gelandet. Die aktuellsten Texte sind „Abschreibungen beweglicher Güter“, „Volljährige Kinder“, „GmbH-Gründung“ und „Steuerliche Änderungen 2017/2018“.

Thematisch ist das – in Anführungszeichen – Hardcore-Steuerberatung. Das sind drei Mandanten-Infos, die Steuerberater beim Mandanten­gespräch helfen. Abschreibung ist ja eine hochstrategische Sache. Ob ich konservativ oder progressiv bilanziere – das hat Auswirkung auf die Zukunft, und das macht nicht der Finanzbuchhalter. Darauf kann der Steuerberater seine Mandanten im Gespräch vorbereiten. Genauso wie bei den Änderungen zum Jahreswechsel – da habe ich grob zu­sam­men­ge­fasst, was alles ansteht. Inzwischen herrscht die Unsitte, steuerliche Änderungen in die unmöglichsten Rattenschwanzgesetze zu packen, damit sie schnell umgesetzt werden. Also, zum Beispiel steuerliche Gesetze im Kroatiengesetz – da muss man erstmal drauf kommen. Deshalb muss entweder ich oder ein fachlich versierter DATEV-Mitarbeiter aktiv werden und den Steuerberater darauf hinweisen, was er braucht.
Die Mandanten-Info zu volljährigen Kindern war dagegen ein klas­si­scher Mandantenwunsch. Steuerberater haben mir erzählt, dass viele ihrer Mandanten keine minderjährigen Kinder mehr haben und sie daher nur Informationen zu Volljährigen benötigen. Solche An­re­gungen greife ich – und auch die DATEV – natürlich gerne auf. Näher am Kunden geht wohl nicht.

Wollten Sie denn schon immer Bücher schreiben?

Gelesen habe ich schon immer viel. Zum Schreiben dagegen war es eher ein fließender Weg. Ich habe in Mannheim studiert, Schwerpunkt Wirtschaftsprüfung und Steuern. Aber schon damals haben mich besonders die Zusammenhänge, das große Ganze und aktuelle Entwicklungen interessiert. Nach meinem Abschluss war für mich der folgerichtige Schritt, zu einem Verlag zu gehen. Im Freiburger Rudolf Haufe Verlag, heute Haufe-Lexware, habe ich als Chefredakteurin alles rund um Steuern und GmbH erklärt und Texte geschrieben. Ab 1990 habe ich auch eigene Bücher verfasst.
Damals war Steuerliteratur für den Praktiker oft auf einem theoretischen, wissenschaftlich unverständlichen Niveau, meist viel zu spezialisiert. Zu neuen Gesetzen oder Verwaltungsrichtlinien gab es keinerlei Literatur, die die Neuerungen in Kürze und dazu verständlich heruntergebrochen hätte. Steuerberater sind doch auch Menschen und haben das Recht, auf Anhieb zu verstehen, was sie lesen. In den 90er-Jahren war das eher ungewöhnlich. Meine Motivation lag und liegt darin, steuerrechtliche Themen auf ein verständliches Niveau zu übersetzen.

Wie kam die Zusammenarbeit mit DATEV zustande?

Ich war auf Messen wie dem Steuerberaterkongress oder dem Steuerberatertag. Dort wurde ich eines Tages gefragt, ob ich nicht auch für DATEV ­schreiben möchte – das Konzept passte zu mir und ich habe Ja gesagt und es nicht bereut. Wir sind eine ideale Ergänzung. Durch Anfragen, Kritik und Lob hat die Genossenschaft einen unerschöpflichen Themen-Pool. Ich unterhalte mich viel mit Steuerberatern und weiß dadurch, wo der Schuh aktuell drückt. Gemeinsam entstehen daraus Ideen.

Die Themen werden Ihnen also nicht ausgehen?

Das kann ich mit guten Gewissen verneinen. Sogar, wenn dem deutschen Steuergesetzgeber mal wirklich nichts mehr einfiele, hätten wir immer noch die Digitalisierung und Europa. Auf dem Steuerberatertag in Berlin hat Prof. Mellinghoff in seinem sehr interessanten Grußwort die Probleme aufgezeigt, die durch die Europäisierung des Steuerrechts entstehen können. Was bedeutet das für die Demokratie und die Gewaltenteilung? Wir haben ja keine europäische Legislative. Ein Beispiel ist das Umsatzsteuerrecht mit dem Prinzip der Einstimmigkeit. Hier kann ein nationaler Gesetzgeber schlicht und einfach nichts im Alleingang ändern. Dafür müssen alle EU-Mitgliedsstaaten zustimmen. Gleichzeitig sieht man gerade am Beispiel Umsatzsteuer, wie viel Wert die EU auf Automatisierung und Verwaltung legt. Dabei wurden viele der zentralen Probleme wie Umsatzsteuerbetrug nicht wirklich behoben. Europa bietet definitiv ausreichend Stoff.

Ähnlich die Digitalisierung. Welche technischen und ethischen Herausforderungen kommen auf uns zu? Welche grundsätzlichen demokratischen Fragen können entstehen? Halten wir die Gewaltenteilung weiterhin aufrecht? Ich hoffe, ja. Das sind staatsrechtlich-philosophische Aspekte, die grundlegend sind.

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