- 3. April 2018

Satzungskommission verabschiedet weiterentwickelten Änderungsvorschlag

Am 20. März tagte in Nürnberg erneut die Satzungskommission der DATEV, die sich aus Mitgliedern aller Gremien zusammensetzt. Nach einer Rückschau auf die außerordentliche Vertreterversammlung am 19. Februar beschäftigte sich die Kommission intensiv mit einer Weiterentwicklung des bisherigen Vorschlags zur Satzungsänderung.

Wie bereits berichtet, stimmten am 19. Februar knapp 74 Prozent der DATEV-Vertreter für eine Satzungsänderung. Damit wurde die notwendige Dreiviertelmehrheit denkbar knapp verfehlt. Der im Februar vorgelegte Vorschlag sah im Wesentlichen eine Änderung in § 2 Abs. 6 der Satzung vor, nämlich die Erweiterung des Geschäftsbetriebs mit sonstigen Nicht-Mitgliedern. Damit wäre es DATEV möglich, im Rahmen des sogenannten Steuerbürger-Szenarios nicht beratenen Privatpersonen über eine Plattform einfache Leistungen zur Steuerdeklaration anzubieten und ihnen bei Bedarf ein DATEV-Mitglied mit der Expertise des steuerlichen Beraters zu vermitteln. Auch wenn dies letztlich dem Förderzweck der Genossenschaft entspricht, da die Plattform zur Kontaktanbahnung zwischen potenziellen Mandanten und DATEV-Mitgliedern dient, ist die direkte Ansprache und Geschäftsanbahnung mit Nicht-Mitgliedern laut geltender Satzung aktuell nicht möglich.

Weitere Änderungen sahen zusätzliche Berichtspflichten des Vorstands an den Aufsichtsrat vor sowie eine freiwillige Selbstverpflichtung des Vorstands, die unter anderem sicherstellen sollte, dass es keinen funktionalen Vorsprung im Nichtmitgliedergeschäft gegenüber dem Mitgliedergeschäft geben wird.

Betonung des Förderzwecks der Genossenschaft

In ihrer Sitzung am 20. März hat die Satzungskommission nun beschlossen, diesen Änderungsvorschlag beizubehalten, aber insbesondere den Förderzweck der Genossenschaft stärker und klarer als im ersten Entwurf hervorzuheben. Außerdem wurden die Berichtspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat sowie die Aufgaben des Aufsichtsrats präzisiert. Der neue Vorschlag enthält auch ausdrückliche Hinweise auf die im Genossenschaftsgesetz enthaltenen Bestimmungen zu den Sorgfaltspflichten und Verantwortlichkeiten von Vorstand und Aufsichtsrat (Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat).

Eine Synopse mit den aktualisierten Begründungen zur Satzungsänderung ist in Arbeit und wird per Chefbrief und zusätzlich im geschützten Bereich von www.datev.de zur Verfügung gestellt.

Die Satzungskommission hat die erneuten Änderungen einstimmig beschlossen. Der DATEV-Vorstand begrüßt den Vorschlag nicht nur, er hat sich das Votum der Satzungskommission zu eigen gemacht und entschieden, den modifizierten Vorschlag einer Satzungsänderung in der ordentlichen Vertreterversammlung am 29. Juni 2018 zur Abstimmung einzubringen.